Erfurt. Die wegen des Verdachts der Vergewaltigung inhaftierten Thüringer Polizisten sind nun angeklagt worden. Ihnen drohen bei einer Verurteilung langjährige Haftstrafen.

Zwei Thüringer Polizisten sind wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung angeklagt. Die Beamten sollen Ende September des Vorjahres eine 32-jährige Frau zunächst in Gewahrsam genommen haben, um ihre Identität zu kontrollieren, teilte die Staatsanwaltschaft Erfurt am Montag mit.

Gemeinsam seien die Polizisten dann mit der aus Polen stammenden Frau in ihre Wohnung nach Marlishausen im Ilm-Kreis gefahren. Dort soll es gegen 16.30 Uhr gegen ihren Willen zum ungeschützten Geschlechtsverkehr mit den Beamten gekommen sein. Beide Angeschuldigte hatten während der Vergewaltigung ihre Dienstwaffen bei sich, heißt es in der Mitteilung.

Der Fall sorgte bundesweit wegen der schweren Vorwürfe gegen die beiden Polizisten für viel Aufsehen. Nach viermonatiger Ermittlung legt die Staatsanwaltschaft Erfurt nun ihre Anklage beim Landgericht Erfurt vor. Die Richter müssen in den nächsten Wochen über eine Zulassung entscheiden.

Angeklagte bestreiten Vergewaltigung – räumen Sex aber ein

Die Ankläger verweisen darauf, dass die angeschuldigten Beamten im Laufe der Ermittlungen den Geschlechtsverkehr mit der Frau eingeräumt haben. Sie bestreiten aber die Vergewaltigung, heißt es. Die Rede sei von einer „einvernehmlichen Handlung“.

Die Polizisten seien im September des Vorjahres als Einsatzbeamte der Landespolizeiinspektion Gotha tätig gewesen. Seit 2. Oktober befinden sie sich in Untersuchungshaft. Zu ihnen liegen keine Vorstrafen vor.

Mindeststrafmaß könnte durch Mitführen der Dienstwaffen erhöht werden

Den Beamten wird unter anderem gemeinschaftlicher sexueller Missbrauch einer „behördlich Verwahrten“, sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtshandlung und gemeinschaftliche Vergewaltigung vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft drohen bei einer Verurteilung „im besonders schweren Fall“ zwischen zwei und 15 Jahren Haft.

Das Mitführen der Dienstwaffen könnte das Mindeststrafmaß sogar auf drei Jahre Haft erhöhen, was ein Aussetzen der Strafe auf Bewährung ausschließen würde.

Gewerkschaft: GdP-Chef spricht von möglichem „Bärendienst“ für die Polizei

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) reagierte angesichts der Anklage zurückhaltend. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, dann hätten die beiden Angeschuldigten der Polizei einen „Bärendienst“ erweisen, kritisiert GdP-Landeschef Kai Christ. Übergriffe auf Personen bei der Polizei würden das Vertrauen in die Sicherheitsbehörde nachhaltige schädigen.

Weitere Ermittlungen wegen möglicher Strafvereitelung und Geheimnisverrats

Während der Ermittlungen zu dem Fall war bekannt geworden, dass die beiden damals verdächtigen Beamten aus der Polizei heraus gewarnt worden seinen. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen geht in diesem Zusammenhang dem Verdachts der Strafvereitelung im Amt gegen eine konkrete Person nach.

Ein weiteres Verfahren im Umfeld des Vergewaltigungsdelikts untersucht den Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen, weil Details aus den brisanten Ermittlungen nach Bekanntwerden des Falls in die Öffentlichkeit gelangt seien.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat sich am Montag nicht zu weiteren Details geäußert. Wann das Landgericht Erfurt über die Anklage entscheiden und mögliche Prozesstermine festlegen wird, ist derzeit noch unklar. Beobachter rechnen aber im Frühjahr spätestens im Frühsommer mit einem Prozessbeginn.

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