Erfurt. Leser fragen - Experten antworten: Oft verlangt das Finanzamt von Rentnern bei der Einkommensteuer Vorauszahlungen. Was tun? Diesmal kommt die Antwort aus dem Thüringer Finanzministerium.

„Ich erhielt jetzt ein Schreiben vom Finanzamt, das ich ab diesem Jahr meine Steuern im Voraus bezahlen soll“, schreibt eine Leserin aus dem Raum Gotha. „Dieses Jahr habe ich bereits meine Steuern – 440 Euro – bezahlt. Nun verlangen sie die gleiche Summe als Vorauszahlung noch einmal. Ist das rechtens? In meinem Alter (91) weiß man doch gar nicht, ob man das nächste Jahr noch schafft. Zudem wird gerade alles teurer. Es zeigt sich immer wieder: was man im Leben geleistet hat, wird in diesem Land offensichtlich nicht gewürdigt.“

Dazu erklärt das Thüringer Finanzministerium: „Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden Einkommensteuern für das laufende Jahr regelmäßig durch den monatlichen Lohnsteuerabzug einbehalten. Wer aber keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte bezieht, der muss für das laufende Jahr sogenannte Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Das hat der Gesetzgeber in § 37 Einkommensteuergesetz so geregelt.

Vorauszahlungen für das laufende Jahr müssen allerdings nur dann gezahlt werden, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro im Quartal betragen. Bei den gezahlten 440 Euro handelt es sich um die Steuernachzahlung für das bereits vergangene Jahr – offenbar hat die Leserin gerade ihren Steuerbescheid für 2021 erhalten.

Die Steuer beträgt in 2021 mehr als 400 Euro, deshalb wurden für das laufende Jahr – also für 2022 – Vorauszahlungen festgesetzt.

Sie zahlt also die Steuern nicht für das nächste Jahr (2023), sondern für das laufende Jahr 2022 voraus. Wenn die Steuerpflichtige dann im nächsten Jahr ihre Steuererklärung für dieses Jahr beim Finanzamt einreicht, werden ihr die gezahlten Vorauszahlungen natürlich auf die festgesetzte Steuerschuld angerechnet – und sie muss keine so hohe Nachzahlung auf einmal erbringen. Bisher waren keine Vorauszahlungen festgesetzt, weil bisher ihre Rente niedriger war und die Steuer für 2020 noch unter 400 Euro lag.

Immer mehr Seniorinnen und Senioren müssen aufgrund der aktuell geltenden Gesetzeslage ihre Alterseinkünfte versteuern. Mit Missachtung seiner Lebensleistung hat das nichts zu tun.“

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