Erfurt/München. Der Arzt war am Freitag zu einer fast fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht verhängte außerdem ein dreijähriges Berufsverbot.

Der Erfurter Doping-Arzt Mark S. geht gegen das Urteil des Landgerichts München vor und wird Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Das teilte sein Anwalt Juri Goldstein der Deutschen Presse-Agentur am Montag mit. Der Mediziner argumentiert demnach, dass es einen «erheblichen Verstoß» gegen den Grundsatz eines fairen Verfahren gegeben habe. Mark S. war am Freitag wegen jahrelangen Blutdopings an Sportlern und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren.

Der BGH in Karlsruhe muss entscheiden, ob vor dem Landgericht München II Verfahrensfehler gemacht wurden. Die Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, noch nicht entschieden zu haben, ebenfalls Revision einzulegen. Von den anderen Angeklagten war dies nicht zu erwarten.

Goldstein schrieb als Begründung für den Schritt in einer Email, dass das Landgericht die Chance vertan habe, «einen wertvollen Einblick in die "verborgene" Welt des Sports zu erhalten, indem Sie dem Bestrafungsbedürfnis der Öffentlichkeit und Staatsanwaltschaft nachgegangen ist» und den Blick auf Wesentliches verloren habe, nämlich das «Insiderwissen» des Angeklagten.

Die Anwälte des Thüringer Mediziners hatten in der Verhandlung behauptet, dass der Spitzensport fest mit Doping verbunden sei. Dem widersprach Richterin Marion Tischler: Sie sah in dem Verfahren keine strafrechtlich relevanten Beweise dafür. Zudem bestritt die Kammer, dass Mark S. kein faires Verfahren zugestanden habe, auch wenn es teils eine Vorverurteilung in der Öffentlichkeit gegeben habe.

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