Mühlhausen/Erfurt. Ermittlungsverfahren gegen mehrere ehemalige Führungskräfte der Awo Thüringen wegen des Verdachts der Untreue eingestellt. Das teilt die Staatsanwaltschaft dazu mit.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat das Ermittlungsverfahren gegen mehrere ehemalige Führungskräfte der Awo Thüringen wegen des Verdachts der Untreue eingestellt. Es gebe keinen "hinreichenden Tatverdacht", teilte die Staatsanwaltschaft dem MDR Thüringen mit.

Ermittelt wurde wegen des Verdachts der Untreue gegen die früheren Geschäftsführer der Awo-Tochter Alten-, Jugend- und Sozialhilfe (AJS) gGmbH, Michael Hack und Achim Ries, den früheren Awo-Landesvorsitzenden Werner Griese und die frühere Vorsitzende des Awo-Kreisverbandes Erfurt, Elvira Diebold. Das Verfahren war im Juni 2020 von der Staatsanwaltschaft nach einer bei ihr eingegangenen Anzeige eingeleitet worden.

Gehaltserhöhung trotz Governance Kodex genehmigt

Im Kern ging es um eine Erhöhung der Jahresgehälter von Hack und seines Co-Geschäftsführers Ries um etwa 20.000 Euro. Diese war von der AJS-Geschäftsführung im Sommer 2018 beantragt und von Griese und Diebold als Gesellschafter-Vertretern der AJS gGmbH Anfang 2019 genehmigt worden. Der Landes- und der Kreisverband sind bis heute Eigentümer des Tochterkonzerns.

Zum Zeitpunkt der Gehaltserhöhung galt bereits der Governance Kodex der Awo, in dem die Maximalhöhe von Managergehältern definiert worden war. Die Gehälter von Hack und Ries lagen schon zu diesem Zeitpunkt laut Awo-Bundesverband über dem, was im Governance Kodex als „angemessen“ definiert wurde. Griese und Diebold hätten die Gehaltserhöhung, so der Vorwurf, nicht genehmigen dürfen.

Keine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung festgestellt

Die Staatsanwaltschaft teilte dem MDR mit, eine für den Tatbestand der Untreue strafrechtlich relevante Pflichtverletzung durch Schmälerung des ASJ-Vermögens wegen der Gehaltsanhebung sei nicht gegeben. "Die Erhöhung der Jahresgehälter der Geschäftsführer überstieg nicht den Beurteilungs- und Ermessensspielraum, der einem Unternehmen bei einer derartigen Anhebung jedenfalls strafrechtlich zugebilligt wird."