Gräfentonna/Erfurt. Nach dem Häftingstod in Gräfentonna ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung gegen zwei Bedienstete. Der Gefangene soll laut Obduktion Suizid begangen haben, obwohl seine Zelle videoüberwacht wurde.

Zwei Wochen nach dem Tod eines Gefangenen im Gefängnis Gräfentonna im Landkreis Gotha fordert die Vorsitzende der Strafvollzugskommission, Karola Stange (Linke), rasche Aufklärung und Information über die Vorgänge. Dabei ermittelt die Staatanwaltschaft Erfurt bereits seit zwei Wochen und ist inzwischen zu der eindeutigen Erkenntnis gekommen, dass der 30-Jährige Suizid begangen hat. Zudem wurden Strafverfahren gegen zwei Justizbedienstete eingeleitet.

Die genaueren Umstände seines Todes hat diese Zeitung bereits vor anderthalb Wochen recherchiert. Denn das Justizministerium räumte auf Nachfrage dieser Zeitung ein, dass sich der Gefangene in einem Haftraum getötet habe, der mit einer Videoüberwachung ausgestattet ist. Der Überwachungsmonitor steht im Dienstzimmer der Justizbediensteten, damit diese jederzeit sehen können, wenn Gefahr droht.

Ermittlungen gegen zwei Justizbedienstete

Das Ministerium bestätigte auch, dass am Tag des Suizids keine Personalnot in dem Bereich herrschte, in dem der Gefangene untergebracht war. Trotzdem soll die Selbsttötung nach Informationen dieser Zeitung erst nach 50 Minuten aufgefallen sein.

Gegen zwei Justizbedienstete hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung eingeleitet, weil diese es versäumt haben sollen, den Monitor mit im Blick zu behalten. Das hätte den Tod des 30-jährigen Gefangenen, der drogenabhängig und nach einem Bewährunswiderruf gerade erst wieder ins Gefängnis gekommen war, womöglich verhindern können.

Haftstrafe wegen Drogendelikt

Laut Justizministerium gab es keine Hinweise auf eine Selbsttötungsabsicht des Häftlings, der wegen eines Drogendelikts zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Der Mann soll sich in medizinischer Behandlung befunden haben.

Die Strafvollzugskommission ist ein Unterausschuss des Petitionsausschusses des Landtags, in dem Abgeordnete aus alle Fraktionen vertreten sind. Das Gremium befasst sich unter anderem mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen und Jugendstrafen und besucht regelmäßig auch die Thüringer Gefängnisse, so dass die Insassen die Möglichkeit erhalten, sich direkt an die Abgeordneten zu wenden.

Hinweis der Redaktion: Hilfe bei suizidalen Gedanken

Menschen, die unter Suizidgedanken leiden, finden bei der Telefonseelsorge unter den kostenlosen Hotlines 0800 - 1110111 / 0800 - 111 0 222 und 116 123 anonym und rund um die Uhr Hilfe. Über die Homepage der Telefonseelsorge (www.telefonseelsorge.de) sind auch E-Mail- und Chatberatungen möglich. Direkte Anlaufstellen sind die sozialpsychiatrischen Dienste, die psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen vor Ort sowie Ärzte und psychiatrische Kliniken. Weitere Informationen und eine Auswahl an Hilfsadressen finden Sie unter www.nest-thueringen.de/hilfsangebote/