Erfurt. Auch in diesem Jahr werden die Steuerzahler vor möglichen Mahnungen, Prüfungen oder Vollstreckungen von den Finanzämtern verschont.

Thüringens Finanzämter verschonen die Haushalte auch in diesem Jahr über Weihnachten von Steuermahnungen, Außenprüfungen, Vollstreckungen oder der Festlegung von Zwangsgeldern. Vom 22. bis 26. Dezember halten sie den traditionellen "Weihnachtsfrieden" ein, wie das Finanzministerium am Montag mitteilte. In dieser Zeit würden weder Mitteilungen über die Einleitung von Straf- oder Bußgeldverfahren noch Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen soll es nicht geben. Steuerbescheide werden aber verschickt.

Auch die Abgabe von Steuererklärungen bei den Finanzämtern ist in dieser Zeit möglich. Sie können entweder in die Hausbriefkästen der Behörden gesteckt oder online über das Elster-Programm eingereicht werden. Die Ämter sind zwischen dem 22. und 31. Dezember nur zeitlich begrenzt telefonisch erreichbar und bleiben Heiligabend und Silvester ganz geschlossen.