Erfurt. Vieles neu macht der Juli: Zum Monatsbeginn gibt es wieder mehrere Änderungen und neue Gesetze – etwa beim Kindergeld und der Rente.

Der Juni neigt sich dem Ende entgegen. Es sind nur noch wenige Tage bis zum Juli. Auch jetzt müssen sich Verbraucher wieder auf zahlreiche Änderungen einstellen – darüber hinaus gibt es mit der Steuererklärung auch eine Aufgabe zu erledigen, die dieses Jahr zum ersten Mal erst im Juli beim Finanzamt abgegeben werden kann.

Und das ist nicht die einzige Änderung, auf die sich Verbraucher einstellen müssen: Wieder ändern sich Gesetze und Verordnungen. Manche davon sind für viele Menschen von Bedeutung – andere wiederum nicht. Die meisten davon drehen sich um ein Thema: Geld. So können sich vor allem Eltern im Juli über die Erhöhung des Kindergeldes freuen.

Denn ab dem 1. Juli wird die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung des Kindergeldes endlich durchgesetzt.

Änderungen im Juli - ein Überblick:

  • Deutsche Post erhöht Porto
  • Renten steigen
  • Kindergeld wird erhöht
  • Steuererklärung: Frist erst Ende Juli
  • Höhere Verdienstgrenzen für Midijobber
  • Pfändungsgrenzen steigen

Nicht unbedingt alle können sich darüber freuen, so haben Hartz-IV-Empfänger von der Kindergelderhöhung nur wenig etwas.

Doch Eltern sind längst nicht die einzigen, die mehr Geld in der Tasche haben werden. Auch Rentner und Midijobber profitieren von den Neuerungen. Andere müssen sich dagegen auf höhere Preise einstellen. So erhöht die Post die Preise – und das gleich für sämtliche Produkte. Neben dem Standardbrief erhöhen sich auch die Preise für Kompaktbrief, Großbrief und Maxibrief.

Was ändert sich sonst noch im Juli?

Deutsche Post erhöht das Briefporto

Nach langem Hin und Her hat die Bundesnetzagentur nun grünes Licht gegeben: Die Deutsche Post darf das Briefporto zum 1. Juli erhöhen. Ein Standardbrief im Inland wird dann 10 Cent teurer – er kostet künftig 80 statt 70 Cent. Wer noch Briefmarken mit dem alten Porto besitzt und diese bis Ende Juni nicht aufbraucht, kann Ergänzungsmarken kaufen. Ein Umtausch ist also nicht nötig.

Auch für andere Sendungen steigen die Preise:

  • Postkarte: 60 Cent (früher 45 Cent)
  • Kompaktbrief (bis 50 Gramm): 95 Cent (früher 85 Cent)
  • Großbrief (bis 500 Gramm): 1,55 Euro (früher 1,45 Euro)
  • Maxibrief (bis 1000 Gramm): 2,70 Euro (früher 2,60 Euro)
  • Maxibrief (bis 2000 Gramm): 4,90 Euro (früher 4,80 Euro)

Die Genehmigung für die Portoerhöhung gilt allerdings nur vorläufig. Grund dafür ist, dass ein Interessenverband der Paketdienste eine Anhörung bei der Bundesnetzagentur beantragt hatte, bisher aber noch nicht angehört wurde. Zuletzt hatte auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt.

Nicht nur beim Verschicken von Briefen gibt es Änderungen. Zum 1. Juli reduziert die Post auch ihr Angebot bei Bücher- und Warensendungen von sechs auf zwei Produkte. Ab dann gibt es nur noch die Kategorien „bis 500 Gramm“ und „bis 1000 Gramm“. Und nur noch ein Maximalmaß: 353 mm Länge x 250 mm Breite x 50 mm Höhe.

Kosten sollen die Sendungen 1,90 und 2,20 Euro. Zuletzt hatte die Post das Porto für Bücher- und Warensendungen zum Juli 2018 deutlich erhöht.

Renten steigen – Erhöhung kommt aber nicht bei jedem an

Dass das Porto erhöht wird, dürften Rentner leicht verschmerzen können. Denn zum 1. Juli steigen die Rentenbezüge für 21 Millionen Bürger. Vor allem wegen der positiven Lohnentwicklung steigen die Renten in Westdeutschland um 3,18 Prozent, in Ostdeutschland um 3,91 Prozent.

Kindergeld wird um 10 Euro je Kind erhöht

Auch Familien dürfen sich freuen: Ab 1. Juli gibt es eine Erhöhung des Kindergeldes. Der Betrag pro Kind steigt um 10 Euro.

  • Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern also 204 statt 194 Euro im Monat,
  • für das dritte 210 statt 200 Euro und
  • für das vierte Kind 235 statt 225 Euro.

Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Es sei denn, es befindet sich noch in Ausbildung. Dann gibt es bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Wer viel verdient, kommt mit der Anwendung des Kinderfreibetrags besser weg.

Dieser liegt bei 7620 Euro pro Kind und wird bei der Steuererklärung automatisch vom Finanzamt angewendet, sofern er sich für die Eltern mehr rechnen sollte.

Steuererklärung 2018 noch bis Ende Juli möglich

Längst nicht jeder muss überhaupt eine Steuererklärung machen, aber es lohnt sich: Im Schnitt erhalten die Deutschen dabei rund 1000 Euro vom Finanzamt zurück.

Wer nicht verpflichtet ist, kann seine Steuern noch rückwirkend für die letzten vier Jahre machen. Also bis zum 31. Dezember 2019 für die Jahre 2015 bis 2018. Wer die Steuererklärung machen muss, hat ab diesem Jahr mehr Zeit dafür. Die Abgabefrist hat sich vom 31. Mai auf den 31. Juli verschoben.

Midijobber dürfen mehr verdienen und zahlen weniger Beiträge

Bisher galt als Midijobber, wer bis zu 850 Euro im Monat verdient. Ab 1. Juli gilt die neue Obergrenze von 1300 Euro. Und noch etwas ändert sich: Midijobber zahlen weiterhin die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge, erwerben aber volle Rentenanwartschaft. Ihr Arbeitnehmeranteil muss also nicht mehr aus eigenen Mitteln aufgestockt werden, um später volle Rentenleistungen beziehen zu können.

Pfändungsfreigrenzen steigen

Auch wer von einer Pfändung betroffen ist, hat bald etwas mehr Geld zur Verfügung. Ab dem 1. Juli steigen die Freigrenzen um rund vier Prozent. Das ergibt laut Verbraucherzentrale NRW bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1179,99 Euro, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1178,59 Euro geschützt.