Erfurt. Die Polizei kann an Orten, an denen nach ihrer Einschätzung besonders häufig Straftaten begangenen werden, Menschen auch ohne besonderen Anlass kontrollieren. Voraussetzung dazu ist die Einstufung als gefährlicher Ort.

Die Polizei hat im vergangenen Jahr drei Gebiete in Thüringen dauerhaft zu sogenannten gefährlichen Orten erklärt. Alle diese Orte lagen in Erfurt, wie aus der Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des Linke-Landtagsabgeordneten Steffen Dittes hervorgeht. Die Einstufung als gefährliche Orte erlaubt Polizisten, Menschen, die sich dort aufhalten, ohne weiteren Anlass zu kontrollieren und zu durchsuchen. Geregelt ist dies im Thüringer Polizeiaufgabengesetz.

Laut Innenministerium hatte die Polizei 2019 in der Landeshauptstadt die Magdeburger Allee, den Platz vor dem Hauptbahnhof und den Anger zu gefährlichen Orten erklärt. Diese Einschätzung habe sich jeweils auch auf einen Teil der jeweils angrenzenden Straßen bezogen, heißt es in der Antwort. Zudem waren im vergangenen Jahr fünf weitere Orte in Thüringen für kurze Zeitspannen als gefährliche Orte deklariert worden. Dazu gehörten ein weiterer Straßenzug in Erfurt wegen einer Veranstaltung der Rockerszene im Mai und ein Gasthof in Kirchheim (Ilm-Kreis) wegen Veranstaltungen der rechtsextremen Szene im April, Mai und November. Angaben zu 2020 gingen aus der Antwort auf die parlamentarische Anfrage nicht hervor.

Im Zusammenhang mit Musikfestivals, bei denen es nach Erfahrungen der Polizei regelmäßig zu Drogendelikten kommt, wurden zudem im Mai ein Veranstaltungsgelände in Gebesee (Landkreis Sömmerda), im Juli ein Gelände am Alperstedter See nördlich von Erfurt und im August ein Gelände in Saalburg am Bleilochstausee zeitweilig als gefährlich eingestuft.

Laut Paragraf 14 des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes dürfen Polizisten an solchen Orten ohne besonderen Anlass die Personalien der sich dort aufhaltenden Menschen feststellen. Wenn die Betroffenen sich nicht ausweisen können oder ihre Identität “nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann“, darf die Polizei sie und die von ihnen mitgeführten Taschen oder andere Sachen auch direkt durchsuchen.

Wie viele Personen auf dieser Rechtsgrundlage im vergangenen Jahr zum Beispiel auf dem Anger in Erfurt durch Polizisten kontrolliert wurden, ist nach Angaben des Innenministeriums nicht statistisch erfasst worden. Allerdings heißt es dort, dass es mit Ausnahme des Oktobers in jedem Monat bis zu sechs „komplexe Kontrollmaßnahmen“ in diesem Zusammenhang gegeben habe.

Dem Ministerium zufolge haben sich 2019 etwa fünf Prozent der von der Polizei in Erfurt registrierten Straftaten auf dem Anger ereignet. Das entspreche etwa einem Prozent der Delikte landesweit. Das Ministerium betont allerdings, dass diese Angaben wegen statistischer Unschärfe bei den entsprechenden Vergleichen nur als «eine Orientierung» zu verstehen seien. Der Anger mit vielen Geschäften ist einer der zentralen Plätze in der Erfurter Innenstadt, auf dem sich Straßenbahnlinien kreuzen und sich von sehr früh am Morgen bis weit nach Mitternacht Menschen aufhalten.