Erfurt. 1283 Inhaftierte verbüßen derzeit ihre Strafe in den Justizvollzugsanstalten des Freistaats, darunter sind auch 43 Mörder.

1283 Strafgefangene – einschließlich Sicherungsverwahrte – waren am 31. März 2019 nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik in den fünf Thüringer Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt Arnstadt inhaftiert. Die Zahl der Inhaftierten ist damit gegenüber dem Vorjahresstichtag um sechs Personen gestiegen. Außerdem befanden sich 241 Personen in Untersuchungshaft, 11 in Jugendarrest und 20 Personen in sonstiger Haft.

Mehr ausländische Inhaftierte

Nach jahrelang rückläufigen Gefangenenzahlen gab es damit im Jahr 2019 in Thüringen erstmals wieder eine, wenn auch geringe, Zunahme an Häftlingen. Dies ist auf den Anstieg von ausländischen Inhaftierten zurückzuführen. Die Zahl der einsitzenden nichtdeutschen Gefangenen ist gegenüber dem Vorjahr um ein Viertel (+32 Personen) auf 156 Personen gestiegen, die der deutschen Gefangenen um 2 Prozent (- 26 Personen) auf 1127 zurückgegangen.

Alter der Gefangenen steigt an

1207 Straftäter verbüßten eine Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht und 76 Straffällige eine Jugendstrafe. 11 Prozent aller Insassen waren unter 25 Jahre alt; vor zehn Jahren waren es noch 24 Prozent. 1033 Inhaftierte, das entspricht vier Fünftel aller Insassen, waren zum wiederholten Male zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt worden. Genau 100 Personen waren bereits 11-mal oder häufiger vorverurteilt. 80 Prozent aller Vorbestraften waren bereits in der Vergangenheit durch Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe zu einer freiheitsentziehenden Strafe verurteilt worden, so das Landesamt für Statistik.

Diebstahl ist häufigster Grund der Inhaftierung

77 Prozent (932 Personen) der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Insassen waren ledig, 12 Prozent (146 Personen) geschieden oder verwitwet und 10 Prozent verheiratet (123 Personen). Am häufigsten saßen die Gefangenen zum Stichtag wegen Diebstahls- und Unterschlagungsdelikten (254 Personen) oder Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (230 Personen) hier insbesondere wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung – in Haft.

43 Mörder in Gefängnissen

43 Insassen verbüßten ihre Strafe wegen Mordes, 11 Personen mehr als am 31. März 2018. Vier Insassen erwartet ein Freiheitsentzug von mehr als 10 bis 15 Jahren, 34 Häftlinge werden voraussichtlich bis an ihr Lebensende in der Obhut der Justizvollzugsanstalten bleiben. 49 Inhaftierte waren unter den gelockerten Bedingungen des offenen Strafvollzugs untergebracht.