Erfurt. Noch vier CDU-Stimmen braucht es, dann könnte das Gesetz für die Erstattung von Elternbeiträgen für Kitas per Änderungsantrag in Thüringen nachgebessert werden.

Elternbeiträge für Kitas sollen auch dann erstattet werden, wenn es zu regionalen Lockdowns mit geschlossenen Einrichtungen kommt. Einen Gesetzentwurf dazu wollen die Fraktionen von Linker, SPD und Grünen per Änderungsantrag nachbessern, wie die drei Partner am Mittwoch in Erfurt mitteilten. Man reagiere damit auf Anregungen, die sich aus einer Anhörung im Bildungsausschuss ergeben hätten. Rot-Rot-Grün bräuchte im Parlament noch vier Stimmen der CDU, um das Vorhaben umsetzen zu können.

Der Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, dass Eltern, die ihre Kinder nur an maximal fünf Tagen pro Monat in die Notbetreuung gegeben haben, die Kita-Gebühren erstattet bekommen. Bezahlen soll stattdessen das Land, das den Kommunen die Gebührenausfälle erstatten würde.

Mit dem Änderungsantrag wollen die Koalitionsfraktionen auch die Geltungsdauer der Rückerstattung verlängern - bis Ende 2021. Außerdem sollen die Beiträge nicht nur bei einer landesweiten Schließung von Einrichtungen gezahlt werden, sondern auch, wenn Kindergärten in einzelnen Regionen schließen und damit Vorgaben des Landes erfüllen.

Thomas Hartung, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion erklärte, mit den neuen Regeln könne man flexibel auf die weitere Pandemieentwicklung reagieren. Er appellierte an die CDU, «das bereits erzielte Verhandlungsergebnis mitzutragen».

Grünen-Fraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich betonte, es sei wichtig, Sicherheit bis Jahresende zu schaffen, «damit die Eltern bei künftigen gegebenenfalls notwendigen Schließungen von mehr als 15 Kalendertagen im Monat und maximal 5 Tagen Nutzung der Betreuung ihre Gebühren zurückerhalten».