Erfurt. Der Thüringer Landtag berät in einer Sondersitzung am 31. März über die Verlängerung der bestehenden Corona-Maßnahmen über den 2. April hinaus.

In einer Sondersitzung berät der Thüringer Landtag am nächsten Donnerstag (31. März) über die Verlängerung der bestehenden Corona-Maßnahmen über den 2. April hinaus. Die Koalitionsfraktionen von Linke, SPD und Grünen haben einen entsprechenden Antrag dazu eingebracht, wie der Landtag am Donnerstag mitteilte. Sie wollen das Vorliegen einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in Thüringen feststellen lassen, was die Weiterführung von Schutzvorkehrungen wie einer Maskenpflicht etwa in Innenräumen von Gaststätten oder im Einzelhandel erlauben würde. Dafür ist nach der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ein Landtagsbeschluss notwendig.

Nach dem geänderten Bundesinfektionsschutzgesetz sollen die meisten tiefgreifenden Corona-Maßnahmen nach dem 2. April enden. Als Basis-Schutzmaßnahme soll dann noch etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder in Krankenhäusern möglich sein. Bisher nutzt die Landesregierung eine Übergangsregelung, um die bestehenden Regeln bis zum 2. April fortzusetzen. Am Donnerstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen in Thüringen bei 2172, bezogen auf 100.000 Einwohner. Zuletzt wurden mehr als 8000 tägliche Neuinfektionen gemeldet. Auch die Kliniken arbeiten wieder an der Belastungsgrenze - vor allem, weil viel Personal in Quarantäne sitzt.

Trotzdem scheint eine Mehrheit für den Antrag von Rot-Rot-Grün unwahrscheinlich. Die CDU-Fraktion will dem Antrag nicht zustimmen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Der Regierungskoalition fehlen vier Stimmen an der Mehrheit im Parlament.

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