Düsseldorf/Suhl. Der thüringische Waffenhersteller Haenel GmbH hat in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit mit dem Konkurrenten Heckler & Koch (HK) eine weitere Niederlage einstecken müssen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass das Gewehr „Haenel CR 223“ Patentrechte von Heckler & Koch verletze und deshalb derzeit in Deutschland weder hergestellt noch vertrieben werden dürfe. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2021, gegen die Haenel Berufung eingelegt hatte.

Bei Patent geht es um Ausgestaltung eines Waffenverschlusssystems

Die Vorsitzende Richterin des 15. Zivilsenats, Ulrike Voß, betonte, aufgrund der festgestellten Patentrechtsverletzung sei die Haenel GmbH verpflichtet, alle noch in ihrem Besitz befindlichen Gewehre zu vernichten, ihre gewerblichen Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zur Rückgabe bereits gelieferter Gewehre aufzufordern und der Klägerin Auskunft über den mit dem bisherigen Verkauf der Gewehre erzielten Gewinn zu erteilen. Auf Basis dieser Auskunft kann Heckler & Koch dann Schadenersatzansprüche gegen die Beklagte geltend machen.

Bei dem umstrittenen Patent geht es um die Ausgestaltung eines Waffenverschlusssystems, das die Funktionsfähigkeit des Gewehres auch nach dem Eintauchen in Wasser sicherstellen soll. Das Oberlandesgericht betonte, das dem Rechtsstreit zugrundeliegende Patent sei auch im erstinstanzlichen Urteil des Bundespatentgerichts vom September dieses Jahres aufrechterhalten worden.

Eine Revision zum Bundesgerichtshof ließ das Oberlandesgericht in seinem Urteil nicht zu. Doch kann Haenel dagegen noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Mehr zum Thema:

Suhler Waffenhersteller scheitert vor Gericht

Gericht macht den Weg frei für Sturmgewehr-Auftrag

Wegen Sturmgewehren: Haenel streitet mit Behörde vor Gericht