Erfurt. Wer sich an einer freien Schule zum Physiotherapeuten oder zur Logopädin ausbilden lassen will, muss wieder Schulgeld bezahlen. Das sorgte zuletzt für harsche Kritik. Bildungsminister Helmut Holter (Linke) verteidigt sein Vorgehen.

Für die Wiedereinführung der Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe an freien Schulen gibt es laut Bildungsminister Helmut Holter (Linke) aktuell keinen Spielraum. "Ich bedaure, dass die rund 1000 Schülerinnen und Schüler davon hart getroffen werden – aber ich habe leider keine anderen Möglichkeit, als so zu verfahren", sagte Holter der Deutschen Presse-Agentur. Alle, die jetzt forderten die Entscheidung wieder rückgängig zu machen, "die sollten dafür sorgen, dass ich das Geld dafür auch bekommen kann".

Mitte Mai war bekannt geworden, dass Azubis in Gesundheitsfachberufen an freien Schulen – also etwa Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden – wieder Schulgeld bezahlen müssen. Die Kostenübernahme durch das Land war erst im vergangenen Jahr eingeführt worden. Das Bildungsministerium hatte seine Entscheidung vergangene Woche mit fehlenden Geldern nach dem Sparbeschluss des Landtags begründet. Im Bildungsressort müsse er 74 Millionen Euro einsparen, sagte Holter. Aus der Opposition erntete er dafür harsche Kritik.

Holter zufolge handelte es sich bei der Schulgeldbefreiung um eine freiwillige Leistung. "Ich muss natürlich zuerst meine gesetzliche Verpflichtung gegenüber den anderen Schulen in freier Trägerschaft übernehmen", sagte er. "Und dann müssen wir schauen, ob weiteres Geld übrig bleibt – was aus heutiger Sicht nicht zu erkennen ist." Er habe keine Möglichkeit, an anderen Stellen einzusparen.

Schulgeld wird diese Woche Thema im Landtag

Der Landtag kommt am Mittwoch zu einer Sondersitzung zu dem Thema zusammen. Darin soll unter anderem ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion behandelt werden, in dem sie die Zuwendungen an die freien Träger für die Umsetzung der Schulgeldfreiheit gesetzlich verpflichtend festschreiben will. Auch die AfD fordert in einem Antrag, die Entscheidung rückgängig zu machen.

Werde die gesetzliche Leistung festgeschrieben, gehe damit die Verpflichtung einher, dass das Ministerium in diesem Jahr 1,8 Millionen Euro und in den Folgejahren mindestens zwei Millionen Euro mehr aufbringen müsse, sagte Holter. Die finanziellen Voraussetzungen dafür seien aber bislang nicht gegeben.

Kampf ums Schulgeld: CDU kritisiert „absolut falsche Schwerpunktsetzung“ von Bildungsminister Holter