Der Mietspiegel bleibt vorerst die gültige Grundlage auch bei Streitfragen. Für den Betriebskostenspiegel werden Daten erfasst. Dessen letzter Stand für eine Berechnungsgrundlage stammt aus 2003.
Iris Pelny
Der Mietspiegel bleibt vorerst die gültige Grundlage auch bei Streitfragen. Für den Betriebskostenspiegel werden Daten erfasst. Dessen letzter Stand für eine Berechnungsgrundlage stammt aus 2003.
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