Erfurt. Ein Naturschutzgesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Es sieht vor, die bundesweit einmaligen zurzeit zwölf Natura-2000-Stationen, in denen die heimische Tier- und Pflanzenwelt besonders geschützt wird, finanziell abzusichern.

Die rot-rot-grüne Landesregierung will Gentechnik in Naturschutzgebieten und Nationalparks generell verbieten. Das geht aus dem Naturschutzgesetz hervor, das derzeit im Landtag beraten wird. Es soll noch vor Ablauf der Legislaturperiode, die im Herbst endet, vom Parlament verabschiedet werden.

Zudem sieht das Gesetz vor, die bundesweit einmaligen zurzeit zwölf Natura-2000-Stationen, in denen die heimische Tier- und Pflanzenwelt besonders geschützt wird, finanziell abzusichern. Auch Alleen sollen stärker geschützt werden.

„Wir holen jetzt das nach, was die Vorgängerregierung nicht geschafft hat, obwohl eine Novelle längst überfällig war“, betonte Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne).

Hinweise der kommunalen Seite aufgegriffen

„Ich bin zufrieden mit dem, was erreicht wurde“, sagte der Vorsitzendes Landtagsumweltausschusses Tilo Kummer (Linke) im Gespräch mit dieser Zeitung. Die Koalitionsfraktionen hätten einen zehnseitigen Änderungsantrag zum Gesetz vorgelegt und Hinweise der kommunalen Seite aufgegriffen.

Alle Kritikpunkte wurden ­allerdings nicht ausgeräumt. Der Thüringisches Landkreistag kritisiert vor allem die fehlende Finanzierung für zusätzliche Aufgaben der unteren Naturschutzbehörden beziehungsweise eine unrealistische Kostenschätzung.

CDU bringt Änderungsantrag ein

Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag eingebracht, in dem der Kostenaspekt berücksichtigt wird. Die AfD-Fraktion hebt in ihrem Antrag darauf ab, dass „ein generelles Verbot grüner Gentechnik nicht geeignet“ sei.

Hintergrund des neuen ­Gesetzes ist, dass nach In­krafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes 2010 auch Anpassungen im Landesrecht fällig waren.

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