Erfurt . Der Prozess gegen den Mediziner sei “wegweisend“ gewesen, schrieb Holter am Freitag bei Twitter. Die Landesärztekammer will unterdessen prüfen, ob in dem Urteil im Strafprozess auch berufsrechtliche Aspekte berücksichtigt sind.

Thüringens Sportminister Helmut Holter (Linke) hat das Dopingurteil gegen den Erfurter Arzt Mark S. als «klares Signal gegen Doping und für einen sauberen Sport» begrüßt. Der Prozess gegen den Mediziner sei «wegweisend» gewesen, schrieb Holter am Freitag im Kurznachrichtendienst Twitter. Das Landgericht München II hatte den Mediziner am Freitag wegen Blutdopings zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Außerdem bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren auferlegt.

Mehrjährige Haftstrafe wegen Dopings für Erfurter Arzt

Landeärztekammer führt berufsrechtliches Ermittlungsverfahren

Die Landesärztekammer Thüringen will prüfen, ob in dem Urteil im Strafprozess auch berufsrechtliche Aspekte berücksichtigt sind. Je nach Sachlage seien dann weitere Schritte möglich, sagte eine Kammersprecherin auf Anfrage.

Die Kammer hatte parallel zum Strafverfahren ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Mark S. eingeleitet. Allerdings sei eine Doppelbestrafung für ein und dasselbe Vergehen rechtlich nicht erlaubt, so dass der Sachverhalt nochmals geprüft werden müsse, hieß es aus der Kammer.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mark S. mehrere Winter- und Radsportler über Jahre mit Blutdoping behandelte. Zudem verabreichte er einer österreichischen Mountainbikerin in einem Fall ein Präparat, das nicht für den Gebrauch an Menschen zugelassen war. Der 42-Jährige wurde deshalb auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Auch dessen vier Helfer wurden in dem ersten großen Strafprozess in Deutschland seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes 2015 schuldig gesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Netzwerk war Anfang 2019 während der nordischen Ski-WM im österreichischen Seefeld aufgeflogen.

Skiverband hofft auf "abschreckende Wirkung"

Der Deutsche Skiverband hat die Urteile im Münchner Doping-Prozess gegen den Drahtzieher Mark S. und dessen Komplizen positiv bewertet. «Nach allem, was im Laufe des Prozesses an Ermittlungsergebnissen bekannt wurde, ist das Strafmaß absolut gerechtfertigt», sagte Stefan Schwarzbach, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied im DSV, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. «Besonders wichtig ist, dass damit auch die verantwortlichen Hintermänner, die letztendlich dieses perfide Dopingsystem installiert und am Laufen gehalten haben, zur Rechenschaft gezogen werden.»

Athleten Deutschland: "Ein erster Erfolg» für das Anti-Doping-Gesetz"

Für die Vereinigung Athleten Deutschland sind die harten Urteile im Münchner Doping-Prozess gegen den Hauptangeklagten Mark S. und seine Helfer ein Beleg dafür, dass sich zukünftig die Hintermänner nicht mehr in Sicherheit wähnen können. «Das Urteil zeigt deutlich, dass diejenigen, die Doping ermöglichen und unterstützen, mit harten Konsequenzen zu rechnen haben», sagte Geschäftsführer Johannes Herber am Freitag. «Den Athleten beweist das Strafmaß, dass es die Justiz mit der Verfolgung der Hinterleute von Doping absolut ernst meint.»

Für das 2015 eingeführte Anti-Doping-Gesetz sei es «ein erster Erfolg» gewesen. «Es gilt jetzt, die Möglichkeiten für potenzielle Hinweisgeber zu verbessern, um den Behörden die nötigen Informationen über weitere Dopingnetzwerke zu verschaffen», sagte Herber mit Blick auf die diskutierte Aufnahme einer sportbezogenen Kronzeugenregelung. «Es steht außer Frage, dass Doping effektiver bekämpft werden kann, wenn die Bemühungen des Sports durch die Ermittlungskompetenz der Behörden ergänzt wird.»

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