Erfurt. Thüringens Landesregierung will bei der Durchsetzung der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen bei einem Teil der Beschäftigten auf weitere Nachprüfungen zum Immunitätsstatus verzichten.

Das Ministerium werde die Gesundheitsämter der Kommunen anweisen, bei zweifach Geimpften ab dem 1. Oktober nicht nach Booster-Impfungen zu fragen, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Freitag im Landtag in Erfurt. So solle eventueller Druck von diesen Beschäftigten der Branche genommen werden.

Hintergrund für den angekündigten Erlass: Nach dem geltenden Bundesinfektionsschutzgesetz gelten ab dem 1. Oktober grundsätzlich nur noch Menschen als vollständig gegen Corona geimpft, wenn sie drei Impfungen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können. Für Menschen, die nur zwei Impfungen haben, aber an Covid-19 erkrankt waren, gelten laut Gesetz Ausnahmen.

Impfpflicht läuft Ende des Jahres aus

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht schreibt den Beschäftigten zum Beispiel in Krankenhäusern und Pflegeheimen vor, dass sie vollständig gegen das Coronavirus immunisiert sein müssen, um dort arbeiten zu können. Allerdings läuft diese Impfpflicht Ende des Jahres aus. Für ihre Verlängerung gibt es derzeit keine politische Mehrheit.

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