Erfurt . Die Thüringer Regierung hat eine neue Notverordnung erlassen, die um Mitternacht von Donnerstag auf Freitag in Kraft tritt. Auch Gaststätten und Spielplätze sind jetzt zu.

Die Thüringer Landesregierung will per Erlass das öffentliche Leben in Thüringen noch stärker einschränken. Neben den öffentlichen Einrichtungen sind nun auch die meisten Geschäfte und alle Gaststätten zu schließen. Auch Spielplätze und Friseure müssen dicht macht.

Ein Entwurf der neuen Notverordnung liegt dieser Zeitung vor. Die bisherigen entsprechenden Erlasse vom 13. und 16. März werden damit aufgehoben. Die Kreise und Kommunen sollen die Maßnahmen ab Mitternacht von Donnerstag auf Freitag umsetzen. Einige kreisfreie Städte sind bereits vorher aktiv geworden und haben Gaststätten und Läden geschlossen.

Die Regelungen im Einzelnen. Der Einzelhandel wird geschlossen, wobei nur wenige Ausnahmen gelten. Sie betreffen:

  • Lebensmittelhandel, einschließlich Bäckereien und Fleischereien
  • Banken und Sparkassen
  • Apotheken
  • Drogerien
  • Sanitätshäuser
  • Optiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Post- und Logistikunternehmen
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Wäschereien und Reinigungen
  • Tankstellen und Kfz-Teileverkaufsstellen
  • Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte
  • Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte
  • Fernabsatzhandel
  • Großhandel

Ausgenommen von der Schließung sind grundsätzlich die Handwerks-, Dienstleistung- und Beherbergungsbetriebe. Allerdings: Alle touristischen Übernachtungsangebote werden verboten. Als Sonderregelung in Thüringen müssen darüber hinaus alle Friseure und Barbiergeschäfte dicht machen. Auch geschlossen werden Tattoo-, Piercing- und Kosmetikstudios sowie Massage- und Wellnessangebote.

Der Betrieb von Gaststätten wird untersagt. Ausgenommen ist der „Außerhaus-Verkauf unter Beachtung strenger hygienischer Maßstäbe“. Hotels dürfen nichttouristischen Übernachtungsgästen „ein Nahrungsangebot“ zur Verfügung stellen.

Alle Versammlungen und Gottesdienste bleiben verboten, Demonstrationen können im Einzelfall „nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung“ zugelassen werden. Trauerfeiern müssen unter freiem Himmel stattfinden, teilnehmen dürfen nur noch Verwandte ersten und zweiten Grades sowie ein Pfarrer oder Trauerredner. Bei Hochzeiten dürfen nur noch das Paar, der Standesbeamte und die Kinder dabei sein.

Geschlossen bleiben alle öffentlichen Einrichtungen, wie in dem alten Erlass vom 16. März benannt, zudem unter anderem Bars, Kneipen, sämtliche Sportbetriebe, Messen, Diskotheken, Bordelle, Schwimmbäder, Kinos. Die Liste wurde ergänzt um Cafés und Eiscafés, wobei der Straßenverkauf von Eis erlaubt bleibt.

Auch Spiel- und Bolzplätze sowie Zoos- und Tierparks sollen nun dicht machen. Zudem bleibt der Erlass in Kraft, der alle Schulen und Kindergärten schließt, aber eine Notversorgung für Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen erlaubt.

Die neue Notverordnung des Landes tritt an diesem Donnerstag um Mitternacht in Kraft und gilt vorerst bis zum 19. April, 24 Uhr.

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