Alle anderen Parteien fordern den Rücktritt des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestags. Der Thüringer Politiker sieht dafür jedoch keine Veranlassung.

Nach der umstrittenen „Judaslohn“-Äußerung des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner erhöhen die anderen Parteien den Druck auf ihn. Sie forderten ihn am Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestags auf, dessen Vorsitz niederzulegen. Dies lehnte Brandner jedoch ab. Nun soll der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags an diesem Donnerstag prüfen, ob der AfD-Politiker auf der Basis der bestehenden, sehr unkonkreten Regelungen abgewählt werden kann.

In Paragraph 58 der Geschäftsordnung steht lediglich: „Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat.“ Eine Alternative wäre, diesen Paragraphen zu ändern und klare Regeln für Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden festzuschreiben. Dies war bislang in 70 Jahren Bundestagsgeschichte nicht nötig gewesen.

Brandner erklärte am Mittwoch in einer Mitteilung, er habe sich lediglich privat auf Twitter geäußert. „Inhaltliche Kritik an meiner Arbeit als Ausschussvorsitzender ist mir nicht bekannt, im Gegenteil. Es gibt daher keinen Grund für einen Rücktritt vom Vorsitz des Rechtsausschusses.“Brandner hatte die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg als einen „Judaslohn“ verunglimpft.

Er erntete für sein Verhalten am Mittwoch erneut scharfe Kritik. „Stephan Brandner fehlt die persönliche Eignung, das Amt des Ausschussvorsitzenden auszuüben“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann. Sein SPD-Kollege Carsten Schneider äußerte sich ähnlich. Er sagte außerdem: „Dass er ein Proll ist, wusste ich vorher schon.“ Nun habe sich Brandner auch noch antisemitisch geäußert.