Erfurt. Die Isolationspflicht für Corona-Infizierte bleibt vorläufig im Freistaat bestehen. Thüringen will das Thema jedoch bei der nächsten Gesundheitsministerkonferenz auf die Tagesordnung setzen.

Thüringen bleibt vorläufig bei der Isolationspflicht für Corona-Infizierte. Es bleibe dabei, dass sich die Landesregierung wie bisher immer nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und seiner wissenschaftlichen Expertise richte, teilte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Montag nach Abstimmungen in ihrem Ressort mit. Wichtig sei ein einheitliches Vorgehen der Länder, „damit kein Flickenteppich entsteht und die Regelungen nachvollziehbar sind“, wurde Werner in einer Mitteilung zitiert.

Thüringen will das Thema bei der nächsten Gesundheitsministerkonferenz am 5. Dezember auf die Tagesordnung setzen und dabei auch Experten des Robert Koch-Instituts hören. Hintergrund ist der Vorstoß mehrerer Bundesländer, unter anderem Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, die die Isolationspflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Menschen aufheben wollen.

Herbst- und Wintersaison gerade erst begonnen

Werner verwies darauf, dass die Herbst- und Wintersaison gerade erst begonnen habe und derzeit auch andere Atemwegserkrankungen zunähmen. „Insofern gilt es mit Bedacht über die weitere Lockerung von Schutzmaßnahmen zu entscheiden, denn am Ende geht es immer um den Schutz von Risikogruppen und die Aufrechterhaltung der medizinischen Grundversorgung.“ Das gilt laut Ministerium auch für die Debatte um eine Lockerung der Maskenpflicht.

Das Thüringer Gesundheitsministerium hatte erst kürzlich die Verlängerung der aktuell geltenden Corona-Landesregelungen bis zum 23. Dezember verkündet. Dort ist bislang die Absonderungspflicht für Infizierte geregelt. Diese kann frühestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test enden – vorausgesetzt, die Infizierten sind mindestens 48 Stunden lang symptomfrei. Sollte es in der Gesundheitskonferenz neue Erkenntnisse und eine Einigung der Bundesländer geben, könnten entsprechende Neuregelungen mit der nächsten Verordnung auch für Thüringen umgesetzt werden, so das Ministerium.

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