Erfurt. Die Partei „Blaue Partei“ der ehemaligen AfD-Vorsitzenden zieht sich aus dem Landtagswahlkampf zurück. Es fehle das nötige Geld.

Die Pressemitteilung kam am Montagvormittag aus Leipzig. „Die blaue Partei in Thüringen wird keinen Wahlkampf zur anstehenden Landtagswahl führen“, teilte Bundesvorstandsmitglied Uwe Wurlitzer mit. Grund seien „die gescheiterten Bemühungen, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen zu können“. Aus dieser „bitteren Erkenntnis heraus“ sei auch der Thüringer Landesvorstand komplett zurückgetreten.

Frauke Petry hatte die „Blauen“ nach der Bundestagswahl vor zwei Jahren gegründet – parallel zu ihrem Austritt aus der AfD, die sie bis dahin als Bundesvorsitzende geführt hatte. Mit Hilfe ihrer Prominenz wollte sie die den Verband zwischen ihrer bisherigen Partei und der CDU positionieren – und bei den ostdeutschen Landtagswahlen 2019 ihr Comeback realisieren. Dank ihres Doppelmandats im Bundestag und im sächsischen Landtag sowie einiger Überläufer verfügte sie über eine kleine parlamentarische Basis.

Petry und ihre „Blauen“ fanden kein Echo

Auch in Thüringen wurde ein Landesverband gegründet, mit dem früheren CDU-Landesschatzmeister Jens Krautwurst an der Spitze. Doch rasch zeigte sich, dass Petry und ihre „Blauen“ kein Echo fanden. Zur Europawahl in diesem Mai traten sie gar nicht erst an, bei der Landtagswahl in Sachsen am 1. September kam die Partei auf gerade einmal 0,4 Prozent der Zweitstimmen.

Zu diesem Zeitpunkt war Krautwurst längst aus „privaten Gründen“ zurückgetreten, die Mitgliederzahl für den Thüringer Landesverband wurde mit 30 angegeben. Nun, Ende September, folgte das offizielle Aus: Trotz der erfolgreichen Zulassung zur Landtagswahl am 27. Oktober würden die Blauen nicht mehr am Wahlkampf teilnehmen, erklärte Wurlitzer.

Petry selbst wollte am Montag auf Nachfrage keine Stellung nehmen. Ihr Sprecher teilte mit, dass die Mitteilung Wurlitzers mit der Parteichefin abgestimmt sei. Es habe vor allem an Spenden und Sponsoren gefehlt. Die „Blauen“ blieben nur deshalb auf dem Wahlzettel stehen, da ein Rücknahme des Zulassungsantrags aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sei.

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