Erfurt. Die CDU stößt mit ihrer Forderung nach messerfreien Zonen an sensiblen Orten auf im Landtag auf Widerstand.

Punkt 24 der Tagesordnung der Landtagssitzung in der kommenden Woche lautet: „Messerfreie Zonen an besonders sensiblen Orten“. Gemeint ist das Umfeld von Schulen. Aber auf Flüchtlingsunterkünften zielt der Antrag der CDU-Fraktion ab, weil dort das Waffenverbot in den Hausordnungen in der Regel nicht effektiv durchgesetzt werden könne.

Die Union fordert Rot-Rot-Grün auf, bei einer Initiative von Niedersachsen und Bremen im Bundesrat mitzumachen. Doch die Thüringer Landesregierung ist skeptisch. Sie hat sich nach eigenen Angaben schon am 14. Mai mit der Angelegenheit befasst. „Im Ergebnis hat das Kabinett beschlossen, der Initiative der Länder Niedersachsen und Bremen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beizutreten“, sagt ein Sprecher von Innenminister Georg Maier (SPD) auf Anfrage dieser Zeitung.

Das Waffenrecht ermöglicht bereits jetzt die Einrichtung einer Waffenverbotszone an einem Kriminalitätsschwerpunkt, teilt das Ministerium weiter mit. Der Grundgedanke bei der Bundesratsinitiative zur Änderung des Waffenrechts sei, „dass nicht erst eine gewisse Anzahl von Gewalttaten das Initial für eine Waffenverbotszone sein soll“. Vielmehr sollten sie über kriminalitätsbelastete Orte hinaus auf solche Orte erstreckt werden können, an denen sich viele Menschen aufhalten – ein durchweg präventiver Gedanke zum Schutz vieler potenziell Betroffener in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, im räumlichen Umfeld von Discotheken, Theatern oder Haltestellen des Personennah- und -fernverkehrs. Waffenverbotszonen wären demnach im Falle ihrer Installation Teil einer Gewaltpräventionsstrategie. Ziel wäre, Tatgelegenheiten zu verringern.

Bericht: Länder wollen Messer an öffentlichen Orten verbieten

Aber wie könnte ein solches Verbot durchgesetzt werden?

Natürliche müsse so etwas vollzugsfähig sein, sagt CDU-Fraktionschef Mike Mohring. Was bislang nur bei drohenden Gewaltausbrüchen oder großen Veranstaltung möglich sei, solle jetzt auch für Schulen und Flüchtlingsunterkünfte rechtlich geregelt werden. Die Ordnungsbehörden vor Ort sollten das umsetzen.

„Was das angeht, gibt es in der kommunalen Familie eher hochgezogene Augenbrauen“, sagt SPD-Fraktionschef Matthias Hey. Die Ordnungsbehörden könnten beispielsweise zurzeit Taschenkontrollen nicht selbst veranlassen. Dies gehe nur in Begleitung der Polizei.

Auch Grünen-Fraktionsvorsitzender Dirk Adams hält eine Messerverbotszone für nicht praktikabel. Damit sei ein massiver Eingriff in die Bürgerrechte verbunden. „Wenn man ein solches Verbot wirklich durchsetzen wollte, müssten alle Personen in einer solchen Zone mehr oder weniger grundlos kontrolliert werden – das lehnen wir ab“, betont Adams.

Bei der AfD wundert man sich über den Vorstoß. „Wer ist denn dafür verantwortlich, dass die Messerkultur in Deutschland blüht?“, fragt Fraktionschef Björn Höcke. Seine wenig überraschende Antwort: die CDU. „An der tatsächlichen Sicherheitslage im Lande ändert sich durch diesen Antrag Nullkommanichts“, ist er überzeugt.

Stichwaffendelikte sollen erst ab 2020 bundeseinheitlich erfasst werden. Bislang werden „Straftaten mit Messerangriffen“ im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem recherchiert. Vollendete Taten und Versuche lägen für die vergangenen drei Jahre vor, so der Ministeriumssprecher. 2018 seien 989 Fälle registriert worden, 866 im Jahr 2017 und 906 im Jahr 2016.