Erfurt. Schwarzfahren soll auch weiterhin in Thüringen sanktioniert werden. Die Landesregierung will allerdings die Justiz entlasten.

Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln soll nach dem Willen der Thüringer Landesregierung künftig keine Straftat mehr sein. Ein entsprechender Antrag werde an diesem Freitag in den Bundesrat eingebracht, sagte der für Bundesangelegenheiten zuständige Staatssekretär Malte Krückels am Dienstag in Erfurt. Schwarzfahren – amtlich heißt der Tatbestand Erschleichen von Beförderungsleistungen – soll danach künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit gelten und geahndet werden. „Wir hoffen auf bereite Unterstützung der anderen Bundesländer.“

Bisher landen Schwarzfahrer, die ihre Strafe nicht zahlen, vor Gericht und können sogar in Haft kommen. „5500 solcher Gerichtsverfahren gab es 2018 allein in Thüringen“, sagte Krückels. Die rot-rot-grüne Landesregierung verspreche sich von einer juristischen Neubewertung von Schwarzfahren eine personelle und finanzielle Entlastung der Justiz.

Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) hatte sich bereits bei seinen Amtskollegen dafür eingesetzt, Schwarzfahren weiter zu sanktionieren, aber nicht als Straftat. Seiner Meinung nach werden derzeit zivilrechtliche Ansprüche der Verkehrsunternehmen mit den Mitteln des Strafrechts gesichert. Lauinger hatte den Vergleich zum Schwarzparken gezogen, das nicht strafbar sei, aber geahndet werde.