Erfurt. Warnungen der Regierungsfraktionen zum Trotz haben Abgeordnete von CDU und FDP zusammen mit der AfD ein Spielhallengesetz verabschiedet. Die Empörung ist nicht nur politisch groß.

Im Thüringer Landtag haben Abgeordnete von AfD, CDU und FDP zusammen eine Änderung des Spielhallengesetzes verabschiedet - und damit Empörung in der rot-rot-grünen Koalition ausgelöst. Linke-Fraktionschef Steffen Dittes sagte am Mittwoch, es sei das erste Gesetz in dieser Legislatur, dessen Verabschiedung von Stimmen der AfD abhängig gewesen sei.

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Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte vor der Abstimmung am Dienstag auch aus inhaltlichen Gründen eindringlich vor einer Verabschiedung gewarnt. „Unsere Rechtsauffassung ist, dass das zur Folge hat, dass ab dem 1. Mai sämtliche Spielhallen zu schließen wären, für die derzeit keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann“, sagte Tiefensee im Landtag.

Parlamentarische Gruppe der FDP brachte Entwurf ein

Der Gesetzentwurf war von der parlamentarischen Gruppe der FDP eingebracht worden. Durch ihn sollen „Interpretationsspielräume geschlossen, die Anwendung der Abstandsprivilegierung sichergestellt und Rechtsklarheit bei der Anwendung des Gesetzes gewährleistet werden“, hieß es im Gesetzentwurf.

FDP-Gruppenchef Thomas Kemmerich sagte in Richtung der Regierungsfraktionen: „Vielleicht machen wir das, was unserer Überzeugung entspricht und nicht Ihrem Willen.“ Tiefensee sagte, dass ohne Übergangsregelung jede Spielhalle, die ohne eine Erlaubnis betrieben wird, illegal sei und unter den Straftatbestand des unerlaubten Glückspiels fallen würde.

Hintergrund ist, dass Spielhallen eine bestimmte Zertifizierung brauchen, allerdings gibt es noch keine Akkreditierungsstelle. Tiefensee erläuterte, dass die Thüringer Spielhallenverordnung Ausnahmegenehmigungen vorsehe. Diese Übergangsregelung laufe Ende April 2023 aus. Tiefensee sagte vor dem Landtagsbeschluss, der Gesetzentwurf der FDP-Gruppe sehe die Streichung der Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Spielhallenverordnung vor.

Ein Sprecher der parlamentarischen Gruppe der FDP argumentierte am Mittwoch, dass nicht das Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung entscheidend sei, sondern dass diese Genehmigung bis zum 30. April lediglich beantragt werden müsse. „Der Nachweis der Beantragung berechtigt zum weiteren Betrieb“, so der Sprecher. Dafür schaffe das geänderte Gesetz nun Rechtssicherheit.

Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums widersprach hingegen: „Die FDP unterliegt hier einem Irrtum.“ Demnach erfordere die Beantragung der Ausnahmegenehmigung die Einleitung eines Zertifizierungsverfahrens. Ohne Prüfstelle könne keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Selbst wenn man diese Rechtsauffassung wie die FDP nicht teile, sei klar, dass es Rechtsunsicherheiten gebe. „Allein deshalb wäre es wichtig gewesen, die Möglichkeit zu haben, in der Spielhallenverordnung die Duldungsfrist über den 30. April hinaus verlängern zu können“, sagte der Sprecher. Dies sei nun aber nicht mehr möglich, weil die Verordnungsermächtigung im Thüringer Spielhallengesetz gestrichen worden sei. „Das nunmehr geänderte Gesetz schafft also gerade keine Rechtssicherheit, sondern – und das völlig unnötig – Rechtsunsicherheit.“