Erfurt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich mit einem von der AfD initiierten Volksbegehren gegen verpflichtende Impfungen.

Die Thüringer Landesregierung habe die Feststellung der Unzulässigkeit des Volksbegehrens beantragt, teilte das höchste Thüringer Gericht am Montag mit. Die AfD wolle erreichen, dass die Thüringer Landesverfassung geändert und ein Passus eingefügt wird, wonach niemand "direkt oder indirekt zu Impfungen gezwungen werden" dürfe, so das Gericht.

Die Landesregierung dagegen halte das Volksbegehren für unzulässig, weil die angepeilte Verfassungsänderung nicht in die Zuständigkeit der Länder falle, sondern dem Bund zugeordnet sei. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof kündigte an, eine Entscheidung zu dem Fall im kommenden Jahr treffen zu wollen.

Die Thüringer AfD um ihren Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wurde vom Landesverfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. In der Corona-Pandemie sprach sie sich vehement gegen viele der verordneten Corona-Schutzmaßnahmen aus und kritisierte die Impfkampagne.

Landtag: Volksbegehren der AfD gegen Impfpflicht zulässig