Landkreis. Bei der Entschädigung für das politische Ehrenamt gibt es eine erhebliche Spanne zwischen kleinem Dorf und großer Stadt.

In den nächsten Wochen ziehen viele Polit-Neulinge in die Kommunalparlamente im Unstrut-Hainich-Kreis ein. Wie die gestandenen Ratsmitglieder wollen sie sich politisch engagieren, mit ihren Entscheidungen ihre Gemeinden auf einen gut Weg bringen. Wegen des Geldes macht es sicher kaum einer. Ein Vergleich zeigt, dass viele Kommunen im unteren Bereich der gesetzlichen Entschädigungssätze liegen. 20 Euro Sitzungsgeld sind das Mindeste. Aber es gibt große Unterschiede – vor allem zwischen großem Stadt- und kleinem Gemeindeparlament.

Den Rahmen legt die Thüringer Entschädigungsverordnung fest, die im vergangenen Jahr vom Landtag angepasst wurde, um das politische Ehrenamt zu stärken. Die Mindestsätze wurden, gestaffelt nach Einwohnerzahlen, nahezu verdoppelt, weshalb viele Gemeindeparlamente ihre Hauptsatzungen entsprechend anpassen müssen oder diese bereits getan haben, da die bisherigen Sätze darunter lagen. Neben dem Sitzungsgeld, das nur bei Anwesenheit zu Gemeinderats- oder Ausschusssitzungen gezahlt wird, gibt es die Möglichkeit der monatlichen Pauschale oder einer Kombination aus monatlichem Sockelbetrag und Sitzungsgeld, das die Kommunen den gewählten Vertretern zahlen. Erwartungsgemäß werden dabei in den beiden größeren Städten des Landkreises die höchsten Sätze gezahlt.

Einen Sockelbetrag von jeweils 150 Euro erhalten die 36 Stadtratsmitglieder in Mühlhausen pro Monat, dazu kommt ein Sitzungsgeld von 22 Euro je Stadtrats-, Fraktions- oder Ausschusssitzung. Acht Mal tagte der Mühlhäuser Stadtrat 2018. So kommt ein Stadtratsmitglied auf 1976 Euro jährlich, wenn er jede Sitzung besucht. Fraktions- und Ausschussvorsitzende bekommen zusätzlich 180 Euro monatlich, der Vorsitzende des Stadtrates 120 Euro.

In Bad Langensalza bekommen Stadträte einen Sockelbetrag von 102 Euro und ein Sitzungsgeld von 16 Euro für Rats- und Ausschusssitzungen. Ausschuss- und Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich 25 Euro monatlich, der Stadtratsvorsitzende 45 Euro monatlich.

In Schlotheim werden 30 Euro monatlich und 20 Euro Sitzungsgeld gezahlt, in Bothenheilingen und Kleinwelsbach 20 Euro monatlich und 15 Euro Sitzungsgeld. Körner, Marolterode und Neunheilingen zahlen 20 Euro je Sitzung.

Nicole Gehret, die Chefin der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Schlotheim, zu der diese Orte gehören, sagt, die Arbeit in den Kommunalparlamenten sei ein wichtiges ehrenamtliches Engagement. Durch ihre Entscheidungen vertreten Stadt- und Gemeinderäte die Interessen der Bürger. Die Aufwandsentschädigung sei nur ein kleiner Obolus für die zu leistende Arbeit. Beschlüsse müssten vorbereitet werden, es gibt Beratungen in Ausschüssen. Die Bandbreite der Themen sei sehr groß. Besonders der Haushalt als Grundlage der Handlungsfähigkeit verlange eine intensive Beschäftigung. Noch aufwendiger ist es in Kommunen, die in der Haushaltssicherung sind. Da gilt es, mögliche Einsparungen zu finden oder auch unpopuläre Entscheidungen, etwa über Beitragserhöhungen, zu treffen.

In Mittelsömmern wurden bislang lediglich 5 Euro je Sitzung gezahlt. Nun sollen in allen Gemeinden der VG Bad Tennstedt die neu gewählten Ratsmitglieder in ihren ersten Sitzungen die Entschädigung festlegen. Die Verwaltung schlägt einheitlich 21 Euro vor. Zum Vergleich: Bad Tennstedt zahlt seinen Stadträten jetzt 10 Euro Sitzungsgeld. Dort erhöht sich die im Haushalt eingeplante Entschädigung für die 13 Ratsmitglieder und den Beigeordneten um mehr als das Doppelte auf 4410 Euro jährlich bei zehn Rats- und sieben Ausschusssitzungen. Auch in Herbsleben werden 21 Euro je Gemeinderatssitzung gezahlt.

Im Südeichsfeld wird jedem Gemeinderatsmitglied künftig ein Sockelbetrag von 60 Euro gezahlt und zusätzlich 15 Euro Sitzungsgeld – auch für Sitzungen der Fraktionen und Ausschüsse. In der Gemeinde Unstruttal musste die Hauptsatzung nicht angepasst werden, da die Sätze bereits über den Mindestvorgaben liegen. Gemeinderäte erhalten hier 26 Euro Sitzungsgeld, Ausschussvorsitzende bekommen zudem 50 Euro monatliche Entschädigung.

In Anrode hat der Gemeinderat die gesetzmäßige Erhöhung von 16 auf 20 Euro Sitzungsgeld beschlossen, das ist der gesetzliche Mindestsatz. Der Gemeinderatsvorsitzende erhält 26 Euro monatlich zusätzlich, Ausschuss- und Fraktionsvorsitzende 52 Euro extra.

Die neue Entschädigungsverordnung ist bereits seit 1. Januar in Kraft. Laut Thüringer Innenministerium gelten die neuen Sätze aber erst mit der „möglichst zeitnahen“ Anpassung der neuen Hauptsatzungen. Übrigens steht auch in der Verordnung, dass jedes Stadt- oder Gemeinderatsmitglied auf schriftlichen Antrag bei der Kommune auf seine Entschädigung ganz oder teilweise verzichten kann.