Eichsfeld. Gerichtsbeicht Angeklagter will am Rande einer NPD-Veranstaltung nur jemanden mit der Hand gegrüßt haben

Wegen eines Hitlergrußes beim diesjährigen Eichsfeldtag der NPD muss ein Leinefelder 2500 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Heiligenstadt hat den 28-Jährigen jetzt wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen verurteilt. Der Baumaschinist will im Mai in Leinefelde auf dem Weg zum Veranstaltungsgelände „nur“ den Arm angehoben und mit der Hand gewunken haben. Er habe weiter weg stehende Leute gegrüßt, sagt der vierfach wegen andersartiger Delikte vorbestrafte Angeklagte in der Beweisaufnahme. Das könnten seine Kumpel bezeugen. Er frage sich, warum nur die Polizisten geladen seien. Ihm sei klar, was die beiden Zeugen von der Polizei aussagen werden. Die Staatsanwältin riet ihm, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Dort stünden 1000 Euro Strafe. Der Hitlergruß sei ein „Gruß“. Der Strafbefehl sei von einem weitaus geringeren Einkommen ausgegangen. Wenn es zu einem Urteil käme, müsste er angesichts seines Verdienstes von 1600 Euro deutlich mehr bezahlen. Dieses Angebot lehnte der Angeklagte ab. Zwei Bereitschaftspolizisten hatten den späteren Angeklagten aus ihrem Einsatzfahrzeug heraus beobachtet und angezeigt. Der Angeklagte sei quer über eine Kreuzung gelaufen und habe den rechten Arm gehoben, gaben beide Polizisten zu Protokoll. Ansonsten hätten sie keinen Grund gehabt, eine Anzeige aufzunehmen. Dass er nur gegrüßt haben will, habe er ihnen vor Ort bereits gesagt.

Die Staatsanwältin beantragte 50 Tagessätze a 50 Euro. Diesem Antrag folgte der Strafrichter. Zwischen Plädoyer und Urteil sprach der Angeklagte von einem „ Witz“. Er könne das sowieso nicht bezahlen, weil er einen Autokredit abzahlen müsse. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.