Dingelstädt. Für alle fünf Ortschaften der Landgemeinde Stadt Dingelstädt gilt ab 1. Januar die selbe Hundesteuersatzung.

Eine neue Hundesteuersatzung hat der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Dingelstädt beschlossen, für alle fünf Ortschaften. Laut Beschluss – es gab nur eine Gegenstimme – zahlen Besitzer ab 1. Januar 2020 für den ersten Hund 60 Euro im Jahr, für den zweiten 84 sowie für jeden weiteren 108 Euro. Wer einen gefährlichen Hund hat, zahlt wesentlich mehr: 768 Euro. Als gefährliche Hunde gelten laut Satzung solche, die aufgrund ihres Verhaltens durch die Ordnungsbehörde nach Durchführung eines Wesenstests nach dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden, weil nach ihrer besonderen Veranlagung, Zucht, Erziehung und/oder Charakter die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder davon auszugehen ist.