Erfurt. Der Selbstbestimmung des Menschen seien immer Grenzen gesetzt - so auch beim Geborenwerden und Sterben, empört sich Ulrich Neymeyr über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr hat die vom Bundesverfassungsgericht angestoßene Liberalisierung der Sterbehilfe scharf kritisiert. Dass das Gericht entschieden habe, das Verbot organisierter Angebote zur Sterbehilfe verletze den Einzelnen in seinem Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sei „ein Ausdruck der Kultur des Todes“, sagte Neymeyr am Donnerstag in Erfurt. „Das gestrige Urteil ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich um lebensmüde, schwerstbehinderte und schwerstkranke Menschen sorgen.“ Es gebe bereits Berichte, dass Bewohner niederländischer Pflegeheime in entsprechende Einrichtungen in Deutschland wechselten, weil ihnen in den Niederlanden der assistierte Suizid zu offensiv nahegelegt werde.

Dass das Gericht seine Entscheidung mit der Selbstbestimmung des Menschen begründet hat, ist aus Sicht Neymeyrs nicht stichhaltig. Der Selbstbestimmung des Menschen würden immer Grenzen gesetzt bleiben, sagte er. „Der Mensch wird nie entscheiden können, wer seine Eltern sind, und ob, wann und wo er geboren wird.“ Gleichzeitig versprach Neymeyr, Christen würden sich auch in Zukunft in ambulanten und stationären Einrichtungen um lebensmüde, schwerstbehinderte und schwerstkranke Menschen kümmern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch das 2015 per Gesetz eingeführte Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt. Der entsprechende Strafrechtsparagraf sei nichtig, weil er „die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert“, erklärten die Richter in Karlsruhe.

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