Erfurt. Stallpflicht im Sperrbezirk gilt für Geflügel im 3-Kilometer-Radius von nachgewiesener Geflügelpest. Beobachtet wird im 10-Kilometer-Radius.

Nach einem weiteren Ausbruch der Geflügelpest in Kleinrudestedt im Kreis Sömmerda wurde das Beobachtungsgebiet in Erfurt jetzt auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Am Wochenende war ein Fall von Geflügelpest in Schmira bestätigt worden. Vom Sperrbezirk im 3-Kilometer-Radius betroffen sind alle Geflügelhalter in den Bindersleben, Schmira, Hochheim, Bischleben-Stedten sowie in der Brühlervorstadt – überall dort gilt die Stallpflicht.

Danach sind Hühner, Gänse, Enten und die in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Arten in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung unterzubringen.

Zudem haben Geflügelhalter unverzüglich die Anzahl ihrer Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts sowie möglicherweise verendete Vögel aus ihrer Haltung sowie jede Änderung der gemeldeten Verhältnisse dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. Die Allgemeinverfügung wurde angepasst, teilt die Stadtverwaltung mit. Denn bereits am Freitag haben alle bekannten Geflügelhalter im 3-Kilometer-Radius um die Haltung mit dem jetzt bestätigten Verdacht in Schmira entsprechende Sperrverfügungen erhalten. Die zugehörige Allgemeinverfügung ist am Montag um Mitternacht in Kraft getreten.

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