Erfurt. Im Streit um die Besetzung des Generalmusikdirektors des Erfurter Theaters bekommt der Kläger recht und das Haus hat jetzt ein Problem.

„Das haben Sie exzellent formuliert“, sagt Guy Montavon am Freitagmittag der Vorsitzenden der 2. Kammer am Arbeitsgericht Erfurt. Richterin Meier hatte vor einem langanhaltenden Schwebezustand am Theater Erfurt gewarnt, wenn man sich mit dem Dirigenten Adrian Müller aus Zürich nicht gütlich einigte. „Das Haus ist in einem Schwebezustand“, bestätigt Montavon.

Und so wird es vorerst bleiben. Das Arbeitsgericht gibt, nachdem bereits eine einstweilige Verfügung erging und eine Einigung nicht zustande kommt, der Konkurrentenschutzklage Müllers auch im Hauptsacheverfahren statt: Das Bewerbungsverfahren für die Stelle des Generalmusikdirektors (GMD) muss wiederholt werden, eine Besetzung wird bis zu dessen Ende untersagt.

Letztendlich, begründet Meier, habe Montavon die GMD-Stelle ganz anders besetzt als in der Ausschreibung formuliert. Mit anderen Worten: Der Intendant selbst ist für den Schwebezustand verantwortlich.

Das Theater Erfurt schrieb die Stelle für die Saison 2020/21 aus, nachdem Joana Mallwitz nach Nürnberg wechselte und der auserkorene Nachfolger, Roland Böer, in letzter Minute absagte. Für den Übergang von zwei Jahren wurde der Grieche Myron Michailidis verpflichtet, der über den Sommer 2020 hinaus nicht zur Verfügung stehe, wie es damals hieß.

Es gingen 122 Bewerbungen ein. Nach einem mehrstufigen Verfahren blieben vier Kandidaten übrig: Felix Bender, Harish Shankar, Adrian Müller und, Überraschung, Myron Michailidis, der plötzlich doch Zeit hatte. Das Philharmonische Orchester favorisierte schließlich in geheimer Abstimmung Bender sowie Shankar.

Der Intendant ist verpflichtet, das Votum zu berücksichtigen, nicht aber, ihm zu folgen. Er entschied sich für zwei weitere Jahre mit Michailidis, der im Orchester durchfiel. Dann endet auch Montavons aktueller, inzwischen vierter Intendantenvertrag mit Erfurt.

Zuvor sprach er mit den Orchesterfavoriten. Dabei, so Montavon vor Gericht, „hat sich sehr schnell herausgestellt, dass sowohl der Herr Bender als auch der Herr Shankar ziemlich unerfahren sind.“

Dabei haben sich beide Mittdreißiger längst einen Namen gemacht. Felix Bender amtierte sogar schon eine Saison lang, übergangsweise, als GMD in Chemnitz. Harish Shankar ist aktuell erster Kapellmeister in Meiningen. Joana Mallwitz war 24 Jahre alt, als Montavon sie verpflichtete. Doch glaubt der Intendant nun, „dass es vorteilhaft wäre“ für das Haus, aber auch für Bender oder Shankar, „wenn sie einen Tick später einsteigen“. Nämlich erst 2022. Bis dahin könne man sich ja bei einem weiteren Konzert und einer Opernproduktion mit dem Haus vertraut machen.

Bender lehnte die Verschiebung ab. Montavon tritt nun nach und behauptet vor Gericht: „Der Schwerpunkt von Herrn Bender war eher, den Titel zu haben als sich definitiv um das Haus zu kümmern.“

Shankar ließ sich unterdessen darauf ein. Und Adrian Müller klagte: im Bewusstsein, die Stelle wohl keinesfalls zu bekommen. Es geht ihm ums Prinzip: ein Verfahren, dass er „eine Farce“ nennt. So sieht er zum Beispiel Michailidis in einem Vorteil, weil der die Konzertprogramme zusammenstellte, die seine finalen Konkurrenten dirigierten.

Die Entscheidung für seinen Freund Michailidis beschreibt Montavon derweil als wohlüberlegt: „um für die Belange des Hauses und auch des Publikums zunächst eine gewisse Kontinuität zu installieren“. Denn im Ensemble frage man: „Wann hören wir auf, Versuchskaninchen zu sein für Dirigenten, die sich ausprobieren?“ Damit sind allerdings, hört man im Haus allerorten, ganz andere Entscheidungen des Intendanten gemeint und gerade nicht die des Orchesters für den neuen GMD.

Richterin Meier sagt in der Verhandlung, jemand wie Bender hätte sich womöglich gar nicht beworben, wenn es von vornherein erst um 2022 gegangen wäre. Auch sonst wäre das Bewerberfeld wohl ein anderes gewesen.

Die Urteilsbegründung liegt Ende März schriftlich vor. Dann muss das Theater über eine Berufung entscheiden. Notfalls gehe er, so Montavon Ende 2019, bis vors Bundesarbeitsgericht. In diesem Fall bliebe die GMD-Stelle noch jahrelang unbesetzt.