Erfurt. Mehr als hundert kirchliche Trauungen sind in den vergangenen fünf Jahren im Bistum Erfurt annulliert worden. Dabei geht die Zahl der abgeschlossenen Nichtigkeitsverfahren für die Diözese zurück.

21 dieser Verfahren hat das interdiözesane Offizialat, also das Kirchengericht, im vergangenen Jahr beendet. Im Jahr zuvor waren es noch 27, 2016 sogar 34. Insgesamt wurden zwischen 2014 und 2018 insgesamt 135 kirchliche geschlossene Ehen für ungültig geschlossen erklärt. Das Kirchenrecht, sagt ein Sprecher des Bistums Erfurt, kenne die weltliche Möglichkeit der Scheidung nicht und halte an der „lebenslangen Dauer der Ehe fest“.

Verfahren können oft Jahre dauern

Deshalb ist eine zweite katholische Heirat nur dann möglich, wenn das Offizialat die Ehe für ungültig erklärt – die sogenannte kirchliche Scheidung. „Eine Ehe ist ungültig geschlossen, wenn beispielsweise ein Formfehler bei der Trauung vorliegt oder ein Ehepartner dem anderen Wesentliches bewusst verschwiegen hat, etwa dass er keinesfalls Kinder möchte“, sagt Offizial Heinz Gunkel. Auch wenn sein kirchliches Amt für alle Bereiche des Kirchenrechts zuständig ist, „geht es doch in der Praxis fast ausschließlich um Ehenichtigkeitsverfahren“, so Gunkel. Diese Verfahren können oft Jahre dauern.

Das interdiözesane Offizialat am Bistum Erfurt hat vor wenigen Wochen sein 40-jähriges Bestehen gefeiert. Es gehört innerhalb der katholischen Kirche in Thüringen zu den besonderen Einrichtungen, weil es nicht nur für das Bistum Erfurt zuständig ist. Auch die Bistümer Dresden-Meißen, Görlitz und Magdeburg und außerdem für die Apostolische Exarchie der Katholischen Ukrainer des byzantinischen Ritus in Deutschland und Skandinavien werden in Fragen des Kirchenrechts von Erfurt aus betreut.