Kreis Gotha. Ein Bürger fragt um Rat bei der Staatskanzlei, nachdem sein im Sommer erworbenes Silvesterfeuerwerk nun verboten wurde.
Gotha: Bestelltes Feuerwerk darf nicht ausgeliefert werden
Von Victoria Augener
Kreis Gotha. Ein Bürger fragt um Rat bei der Staatskanzlei, nachdem sein im Sommer erworbenes Silvesterfeuerwerk nun verboten wurde.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt TA testen