Friedrichroda. Übertragung von Schloss Reinhardsbrunn auf das Land stößt auf Jubel. Friedrichrodas Stadtväter regen Ideenkonferenz zur künftigen Nutzung an

Schloss Reinhardsbrunn ist nun definitiv Eigentum des Landes Thüringen, das Enteignungsverfahren abgeschlossen. Die bisherige Besitzerin, eine Consulting Firma, die das Anwesen verfallen ließen, hat keinen Widerspruch mehr gegen die Entscheidung des Landgerichts Meiningen eingelegt. Die Meldung dazu Ende Februar war mehr eine Randnotiz. Umso größer ist der Jubel bei den Akteuren in und um Friedrichroda.

„Wir haben bereits mehrfach frohlockt zu den einzelnen Schritten der Enteignung, jetzt ist sie aber endgültig, weil rechtskräftig“, stellt Gothas Landrat Onno Eckert (SPD) fest. Er sei froh, dass das Verfahren, auch vom Landkreis Gotha trotz des juristischen Neulandes als die erfolgversprechendste Option vorangetrieben, nun beendet ist. Nach 30 Jahren schließe sich ein Kreis. Bereits die erste Thüringer Landesregierung habe damals noch erfolglos versucht, in den frühen 1990ern ins Eigentum des Schlosses zu gelangen. Eckert hofft, dass der Freistaat zu seiner Verantwortung steht und über die anstehenden Sicherungsmaßnahmen hinaus eine tragfähige und wirtschaftlich sinnvolle Nutzungsperspektive entwickelt. „Auf der kommunalen Ebene bringen wir uns gern mit.“

Der Verfall des Kulturdenkmals soll gestoppt werden

Schloss Reinhardsbrunn im Eigentum des Freistaats, das nennt Eckerts Amtsvorgänger, Altlandrat Konrad Gißemann (CDU), „eine gute Nachricht!“ Endlich könne dieses wichtige Kulturdenkmal vorm weiteren Verfall gesichert und restauriert werden. „Es war eine gute Entscheidung, den neuen Weg über das Thüringer Denkmalschutzgesetz zu gehen und den Eigentümer zu enteignen, weil er seinen Verpflichtungen und Zusagen nicht nachgekommen ist.“ Nur so konnte eine hohe Grundschuld gelöscht werden, die der dubiose russische „Investor“ hatte eintragen lassen, ohne dass der Freistaat dafür hätte aufkommen müssen.

Die Fairness gebiete es zu sagen, so Gießmann, wer die Landesregierungen Lieberknecht und Ramelow durchaus mit Mühe auf diesen Weg über die Enteignung gebracht habe: „Das war der ehemalige Thüringer Staatssekretär Jürgen Aretz.“ Er hatte schon die Restitutionsfälle Gotha, Weimar-Eisenach und Meiningen im Interesse Thüringens gelöst, erinnert er. Längst im Ruhestand, habe Aretz sich ebenso still wie effektvoll mit einer kleinen Gruppe um die Lösung des „Falls“ Reinhardsbrunn bemüht. Nun liege es an der Landesregierung, Sorge für die Restaurierung zu tragen und sich sehr rasch um eine angemessene Verwendung dieser wunderbaren Anlage zu bemühen. Gießmann: „Das wäre für mich auch persönlich als ehemaliger Landrat ein Herzensanliegen“.

Friedrichrodas Bürgermeister Thomas Klöppel (parteilos) atmet auf: „Endlich ist der Prozess zu Ende.“ Er hätte nicht gedacht, dass das bei Gericht am Ende so schnell geht. Schließlich habe es sich um ein in der Bundesrepublik bis dato einmaliges Enteignungsverfahren gehandelt. Die Stadtväter wollen sich mit Vertretern von Schloss-Förderverein, Freistaat und Landkreis an einen Tisch setzen, um über Strukturen und Nutzung von Schloss Reinhardsbrunn zu reden. Sie haben die Staatskanzlei angeregt, dazu eine Ideenkonferenz anzuberaumen.

Unabhängig davon rechnet Klöppel damit, dass das Land die bereits zugesicherten 1,9 Millionen Euro für Sicherungsarbeiten einsetzt und diese bald beginnen. Der unermüdlichen Arbeit des Fördervereins sei es zu verdanken, dass das Enteignungsverfahren zur Chefsache im Freistaat geworden sei, betont Klöppel.

Christfried Boelter, stellvertretender Vereinsvorsitzender, erinnert, dass der Förderverein vor zehn Jahren gegründet worden war, um das in die Wege zu leiten. „Was lange währt, wird dann doch mal gut“.