Gotha. Stadtverwaltung verweist auf Gültigkeit des Urteils nur im Saarland. Geräte zur Geschwindigkeitsmessung seien geeicht und geprüft
Peter Riecke
Gotha. Stadtverwaltung verweist auf Gültigkeit des Urteils nur im Saarland. Geräte zur Geschwindigkeitsmessung seien geeicht und geprüft
Peter Riecke
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt TA testen