Das Landratsamt Gotha ordnet wegen Geflügelpest für den gesamten Landkreis Gotha die Stallpflicht an. Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 15. Januar, in Kraft. Im Landkreis Nordhausen ist in einem Bestand von Hausgeflügel der Erreger der Vogelgrippe H5N8 nachgewiesen worden. Damit sei von einer anhaltend hohen Seuchengefährdung für alle Gefügelbestände auszugehen.
Laut der Allgemeinverfügung des Landrates müssen alle Geflügelhalter ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung halten, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert. Jeglicher Kontakt mit Wildvögeln müsse unterbunden werden. Zudem werden alle Geflügelhalter im Landkreis Gotha, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert, diese Meldung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich nachzuholen.