Reinhardsbrunn. Zum Arbeitseinsatz um Schloss Reinhardsbrunn halten zahlreichen Helfer Wege frei und räumen Unrat weg.

Um das Schloss und durch den Park Reinhardsbrunn lässt es sich jetzt bei Führungen leichter gehen. Bei Kaiserwetter haben am Samstag etwa 50 Helfer zum Subbotnik die einstmals fürstlichen Wege beräumt und gemäht. „Sie sind von Unrat und Wildwuchs befreit und Sichtachsen wieder deutlich erkennbar“, freut sich Andreas Paasche, einer der Initiatoren des Subbotniks und einer der Schlossparkführer.

Doch die Vorbereitungen derartiger freiwilliger Arbeitseinsätze gestalten sich schwieriger. Nach wie vor bedrückt die Schlossparkfreunde, dass der Schwebezustand, der über dem Schloss liegt, immer noch anhält. Nach dem Enteignungsverfahren durch das Land ist die Übertragung von Schloss und Park noch nicht vollzogen.

Dabei dreht es sich um die neun Millionen Euro Grundschuld. Einen Teil davon klagen Vorbesitzer des jetzigen Eigentümers der Bob Consult ein. Der hatte seine Ansprüche zu Beginn dieses Jahres zurückgezogen. Im Zuge dessen war die Enteignung rechtskräftig geworden.

Anhaltender Schwebezustand

Die Vorbesitzer klagen nun wegen der verlorenen Gelder, die mit der Enteignung wegfallen würden. „Das ist eine weit verzweigte russische Familie, wo man nicht genau weiß, wer zum wem gehört“, beschreibt Christfried Boelter, Vorsitzender des Vereins Kirche und Tourismus, der sich seit Jahren des Themas und der Schlossparkführungen annimmt, das Prozedere im Hintergrund. Die Kläger könnten das Verfahren nur aufhalten, aber nichts gegen die eigentliche Enteignung unternehmen.

„Unsere Befürchtung ist, dass das Verfahren durch weitere Instanzen geht“, sagt Boelter. Läuft das bis zum Europäischen Gerichtshof, könnten Jahre verstreichen und die dieses Jahr vom Land bereitgestellten 1,9 Millionen Euro für eine erste Sicherung an Schloss Reinhardsbrunn nicht eingesetzt werden: Sprich: Es verfällt weiter.

Andererseits rückt mit der sich abzeichnenden Übertragung von Reinhardsbrunn ans Land ein anderes Problem auf die Tagesordnung der Schloss- und Parkfreunde: Es gibt mehr rechtliche und bürokratische Beschränkungen. Boelter sagt es so: „Jetzt ist die Frage: Was gemacht werden darf?“ Die Denkmalbehörde habe sich nun noch stärker in das ganzen Verfahren um Reinhardsbrunn eingeschaltet. „Weil das ein Naturdenkmal, ein archäologisches und ein Kulturdenkmal ist, müssen wir alles, was wir hier tun, abstimmen. Seitdem stehen wir unter Beobachtung.“ Das fange damit an, dass es nur noch einen Schlüssel für die Parktore gebe. Den verwaltet der Verein und führt Buch über Ein- und Ausgang. Das hänge aber auch damit zusammen, dass in den Jahren zuvor auf dem Gelände Leute rein und rausgegangen seien, ohne eine Berechtigung zu haben, weiß Boelter.

Für den Verein sei nach wie vor der Vertrag mit den Besitzern des Schlosses bindend, um die Wege für die Führungen vorzubereiten. Der Vertrag dazu sei noch Anfang dieses Jahrhunderts mit der Hotelkette, den damaligen Nachwende-Eigentümern, abgeschlossen worden. Dieser Vertrag sei dann von Besitzer zu Besitzer weitergereicht worden. Boelter: „Es handelt sich dabei um die einzige juristisch belastbare Grundlage, dass wir den Schlosspark betreten dürfen.“

Und so halten Schloss-Reinhardsbrunn-Freunde wie er, Paasche und alle Mitstreiter an ihrem Engagement für das Areal fest. „Das Wichtigste ist, dass die Leute sehen, dass wir da sind und uns kümmern“, sagt Paasche und fügt hinzu: „Jeder kann seinen Beitrag für Schloss und Park Reinhardsbrunn leisten.“