Der Stadtrat von Waltershausen hat diese Woche eine neue Satzung und Gebührenordnung für die Kindergärten beschlossen. Das war nicht unumstritten. Bei der Verabschiedung der neuen Gebührenregelung gab es drei Gegenstimmen und eine Enthaltung.
Nachdem die Satzung 2011 das letzte Mal angefasst worden war, sei es an der Zeit gewesen, diese den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, unter anderem die beiden beitragsfreien Kindergarten-Jahre darin zu verankern, sagt Bürgermeister Michael Brychcy (CDU). Der Stadtrat hat mehrheitlich entschieden, dass die Gebühren nicht mehr gestaffelt nach Einkommen, sondern nach Halbtags- oder Ganztagsbetreuung zu zahlen sind. Ferner entfällt die Freistellung vom Essengeld im letzten Kindergartenjahr. Bei beitragsfreien Kindergartenjahren sei eine Doppelförderung nicht machbar, erklärt Brychcy.
Ihn ärgere, dass einige Abgeordnete vor der Ratssitzung Stimmung gegen die neue Regelung gemacht hätten. Brychcy fand klare Worte: Die Stadt Waltershausen liege mit ihren Kindergartengebühren im Freistaat im absolut unterem Bereich. Die Ganztagsbetreuung für ein Kind kostet 127 Euro im Monat, bei zwei Kindern sind es je 95 Euro, bei drei Kindern 63 pro Kind, bei vier 32 Euro. Es gebe gute Betreuungsbedingungen. Außerdem sei ein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr in Vorbereitung.
Bei der Regelung, das ohne Einkommensberechnung festzulegen, müssten die Eltern dafür nicht jedes Jahr sämtliche Unterlagen ihres Jahresgehalts vorlegen. Brychcy: „Viele machen es auch nicht gerne oder gar nicht:“ Diese kämen dann in die höchste Eingruppierung. Zudem hatten im Vorfeld die Elternsprecher aller Kindergärten der Stadt einstimmig der Variante ohne Einkommensnachweis zugestimmt.