Jena. Im Streit um Strafzahlungen an den Deutschen Fußball-Bund gibt der FC Carl Zeiss Jena nicht auf. Warum der Anwalt des Fußballclubs gute Chancen sieht.

Fußball-Regionalligist FC Carl Zeiss Jena hat im Streit um Kollektivstrafen Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) eingelegt. Die Richter hatten bestätigt, dass der Deutsche Fußball-Bund Strafen gegen Vereine wegen des Fehlverhaltens ihrer Anhänger aussprechen darf.

Somit soll auch eine Strafe von 24.900 Euro gegen die Jenaer gültig sein, weil Fans unter anderem Pyrotechnik gezündet hatten. „Die vom BGH getroffene Entscheidung verletzt den FC Carl Zeiss Jena in seinen in der Verfassung verbürgten Grundrechten“, sagt FCC-Geschäftsführer Chris Förster. Eingelegt habe er die Beschwerde fristgerecht bereits im Dezember. Begründet wurde die Entscheidung des BGH vom 4. November 2021 vorrangig damit, dass die vom DFB verhängte Geldzahlung „keine strafähnliche Sanktion, sondern eine ‚präventive Abgabe‘ sei“.

Anwalt: Massiver Verstoß gegen Denkgesetze der Logik

Hierin sieht der Rechtsanwalt des FC Carl Zeiss Jena, Michael Daniel, eine von sechs Bruchstellen in der Urteilsbegründung. „Es ist ein massiver Verstoß gegen Denkgesetze der Logik. Gelehrt wird im Jurastudium, dass der Zweck der Strafe in der Vergeltung von Unrecht und der Prävention besteht.“ Also sei eine präventive Abgabe doch als eine Strafe zu werten, womit der allgemeine Rechtsgrundsatz keine Strafe ohne Schuld greifen müsse.

„Der BGH hat gut kaschiert die Sippenhaftung eingeführt. Die Sippenbestrafung ist eines Rechtsstaats unwürdig“, nennt der Anwalt ein weiteres Beispiel, worauf seine Verfassungsbeschwerde beruht. Er räumt dieser gute Chancen ein, rechnet aber mit einer Entscheidung erst im kommenden Jahr. Im langjährigen Schnitt waren 2,3 Prozent der Verfassungsbeschwerden erfolgreich, geht aus der Statistik des Bundesverfassungsgerichtes hervor.

Diese Folgen hätte ein Erfolg der Verfassungsbeschwerde

Sollte der FC Carl Zeiss Recht bekommen, werden alle bisherigen Entscheidungen des DFB und der beteiligten Gerichte für unwirksam erklärt, erläutert der Rechtsanwalt. Der Fußballclub könnte mit der Rückzahlung von 100.000 Euro rechnen. „Zudem müsste der DFB seine Bestrafungspraxis ändern, um nicht gegen Grundsätze zu verstoßen, die Verfassungsrang haben“, sagt Michael Daniel.

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