Erfurt. Die Landesärztekammer prüft, ob bei dem Sportmediziner die Berufsunwürdigkeit festgestellt wird. Es wäre das erste Mal in Thüringen.

Dem noch nicht rechtskräftig verurteilten Erfurter Doping-Arzt Mark S. drohen neben strafrechtlichen auch berufsrechtliche Konsequenzen.

Die Landesärztekammer Thüringen, die bereits parallel zum Strafverfahren ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Mark S. eingeleitet hatte, will - sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt - prüfen, ob es einen "berufsrechtlichen Überhang" gibt. Das sind Sachverhalte, die im Strafverfahren noch nicht erfasst wurden.

Hintergrund ist, dass eine Doppelbestrafung für ein und dasselbe Vergehen rechtlich nicht erlaubt ist, Verstöße von Ärzten gegen Pflichten aus der Berufsordnung aber geahndet werden.

Berufsunwürdigkeit in Thüringen noch nie festgestellt

Die Landesärztekammern können Pflichtverletzungen mit berufsrechtlichen Maßnahmen von der Mahnung bis zur Rüge mit Ordnungsgeld, in schwerwiegenden Fällen aber auch mit berufsgerichtlichen Verfahren ahnden, bei denen Strafen von der Warnung bis zur Feststellung der Unwürdigkeit zur Berufsausübung möglich sind.

"Die Feststellung der Berufsunwürdigkeit ist grundsätzlich das schärfste Schwert", sagt eine Sprecherin der Kammer. In Thüringen sei es aber noch nie angewandt worden.

Aktuell seien im Freistaat zwei Verfahren bei den Berufsgerichten an den Verwaltungsgerichten in Gera, Meiningen und Weimar anhängig. Im vergangenen Jahr seien zudem durch das Landesberufsgericht am Thüringer Oberverwaltungsgericht zwei Verfahren eingestellt worden.

Nach der Haft noch drei Jahre Berufsverbot

Ein Berufsverbot, wie es gegen Mark S. für drei Jahre verhängt wurde, würde einem Sprecher des Landgerichts München zwar mit der Rechtskraft des Urteils wirksam. "Die Uhr beginnt aber erst nach Verbüßung der Strafhaft zu laufen."

S., der gegen das vor zehn Tagen verkündete Urteil in Revision gegangen ist, dürfte also auch nach der Freilassung noch nicht wieder als Arzt arbeiten. Nach Ablauf der Verbotsfrist könne er der Sprecherin der Landesärztekammer zufolge seine Tätigkeit aber wieder regulär aufnehmen - sofern er nicht für berufsunwürdig erklärt wird.

Erfurter Doping-Arzt Mark S. kündigt nach Urteil Revision vor BGH an

Signal an den Weltsport: Mehrjährige Haftstrafe für Erfurter Doping-Arzt wegen verbotener Praktiken