Erfurt. Im Zuge des Insolvenzverfahrens des FC Rot-Weiß Erfurt sollen u.a. zahlreiche ehemalige Spieler, aber auch Trainer ihre Nettogehälter zurückzahlen. Insolvenzverwalter Volker Reinhardt wehrt sich gegen Kritik.

Volker Reinhardt, der Insolvenzverwalter des FC Rot-Weiß Erfurt, hat im Zuge der Anfechtungsklagen gegen frühere Vertragspartner wie zum Beispiel ehemalige Spieler und Trainer darauf verwiesen, dass er zur Durchsetzung der Ansprüche verpflichtet ist. So soll unter anderem Andreas Patz, der Cheftrainer des FC Carl Zeiss Jena, knapp 20.000 Euro zurückzahlen, die er einst im Einsatz als Honorartrainer für die Nachwuchsabteilung des FC Rot-Weiß Erfurt erhalten hat.

Erfurter Anwalt verklagt Trainer des FC Carl Zeiss Jena

„Zum Aufgabengebiet eines Insolvenzverwalters gehört es, anfechtbare Rechtsgeschäfte rückgängig zu machen, damit sämtliche Gläubiger gleichbehandelt werden können. Im Insolvenzverfahren FC Rot-Weiß Erfurt e.V. habe ich in der Gläubigerversammlung am 20. Dezember 2021 den Antrag gestellt, gänzlich darauf zu verzichten, Anfechtungsansprüche gegenüber RWE-Arbeitnehmern geltend zu machen. Dies hat die Gläubigerversammlung ganz überwiegend abgelehnt. Vielmehr hat sie den Insolvenzverwalter verpflichtet, die Anfechtungsansprüche gegenüber Arbeitnehmern, die der Lizenzspielerabteilung angehören, geltend zu machen“, teilte Reinhardt mit.

Dies habe dann u.a. auch Andreas Patz betroffen. „Damit wurde zugleich bestimmt, dass Anfechtungsklagen gegenüber Selbstständigen wie zum Beispiel Herrn Andreas Patz, die ausschließlich als Honorarkräfte im Nachwuchsbereich beschäftigt waren, durchzuführen sind. Die Gläubiger des Insolvenzverfahrens haben den Insolvenzverwalter also zu dieser Vorgehensweise verpflichtet“, heißt es in einer Erklärung.

Volker Reinhardt kritisierte zudem erneut, dass es die Gläubigerversammlung am 9. Mai abgelehnt hat, außergerichtliche Vergleiche zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen in Höhe von etwa 900.000 Euro abzuschließen. Diese Vergleiche hätten es dem FC Rot-Weiß Erfurt e.V. ermöglicht, das Insolvenzverfahren mit Hilfe eines Insolvenzplans zügig abzuschließen. Zugleich hätten die Gläubiger eine erhöhte Quote erwarten können, so Reinhardt: „Eine Minderheit der Gläubiger hat jedoch ein Interesse, das Verfahren fortlaufend zu behindern, da sie glauben, so den gegen sie gerichteten Ansprüchen entgehen zu können.“

Die Klagen basieren auf dem Vorwurf, die Vertragspartner hätten trotz erbrachter Leistungen von 2014 bis Insolvenzeröffnung 2018 kein Geld vom Verein annehmen dürfen, weil ihnen dessen finanzielle Schieflage bekannt gewesen sein muss. Aus Reinhardts Sicht kamen die Zahlungen von einem Konto des damaligen Präsidenten Rolf Rombach: „Nach Einschätzung der Prozessanwälte hat es sich eindeutig um Privatkonten von Rechtsanwalt Rolf Rombach gehandelt.“