Erfurt. Das Gericht entscheidet am Dienstagtagabend, die Thüringer Fußballspiele der abgebrochenen Saison dürfen nicht annulliert werden.

Eine weitere Wende im Thüringer Fußball: Das Sportgericht des Thüringer Fußballverbandes (TFV) gab der Beschwerde des FC Gebesee aus dem Landkreis Sömmerda am Dienstagabend statt.

Der Beschluss des Außerordentlichen Verbandstages, nach dem Abbruch die Spiele zu annullieren, wurde für unzulässig erklärt. Der TFV muss in Person des Vorstandes eine neue Lösung finden, entschied das Sportgericht. Wie diese aussehen könnte, ist offen.

Das Gericht war der Auffassung, dass nicht anders verfahren werden könnte wie im Nachwuchs. Für die Junioren findet nach einem vorangegangenen Beschluss eine Wertung durch die sogenannte Quotientenregel Anwendung. Diese lässt im Gegensatz zur Annullierung Aufsteiger zu.

Insgesamt war die Zahl der Beschwerden gegen die Annullierung auf 22 gewachsen. Die Vereine fühlten sich um die Aufstiegschance gebracht. Durch den stattgegebenen Aufstiegsantrag von Verbandsligist Fahner Höhe in die Oberliga hatte der TFV vorher eine Ausnahme zugelassen.