Erfurt. Wegen der Coronakrise konnten auch Bauern und Vereine Staatshilfen beantragen. Trotzdem sind die Zahlungen an die Agrarbranche geringer ausgefallen als erwartet.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise für Agrarunternehmen und ähnliche Betriebe zu lindern, hat der Freistaat bislang Soforthilfen in Höhe von etwa 2,75 Millionen Euro bewilligt. Diese Gelder seien fast komplett an die rund 230 Antragssteller ausgezahlt worden, sagte eine Sprecherin des Thüringer Infrastrukturministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog

Da noch immer Anträge bearbeitet würden, werde sich das Volumen der bewilligten Hilfen wahrscheinlich erhöhen. Neben Agrarbetrieben konnten auch Gartenbau- und Fischereiunternehmen sowie Forstbetriebe Unterstützung erhalten.

Zwar dürften sich die Hilfen für diese Unternehmen noch erhöhen. Die Branche habe aber bisher weniger Hilfen erhalten als zum Beginn der Pandemie erwartet. "Anfangs wurde für die Corona-Soforthilfe Landwirtschaft mit einem Finanzbedarf von bis zu 11 Millionen Euro gerechnet", sagte die Sprecherin. Für die betroffenen Unternehmen sei es nicht immer leicht nachzuweisen, dass ihre Mindereinnahmen eine Folge der Coronakrise sind. "Die Branche unterliegt generell Marktschwankungen und saisonalen Schwankungen", sagte die Sprecherin.

Es zeige sich aber auch, dass die Branche doch nicht in dem Ausmaß von der Pandemie betroffen sei, wie ursprünglich erwartet. "Dennoch gibt es eine Anzahl an Betrieben, für die die angebotenen Hilfen notwendig und existenzsichernd waren." Nicht alle Anträge auf Soforthilfe seien aber bisher beschieden worden. Das liege daran, dass die Anträge bei der Thüringer Aufbaubank nicht in Papierform, sondern nur digital vorlägen. "Für den Eingang in Papierform gibt es noch eine Kulanzfrist bis 10. Juni", sagte sie.Bis zum 31. Mai konnten Soloselbstständige und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Anträge auf Corona-Soforthilfen aus einem anderen Fördertopf stellen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sind an sie bisher etwa 305 Millionen Euro als Unterstützung in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen bewilligt und größtenteils auch bereits ausgezahlt worden.

Bis Ende Mai konnten gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine, Bildungsträger und Museen über ein drittes Corona-Soforthilfsprogramm ebenfalls staatliche Unterstützung erhalten. Ein Sprecher des Bildungsministeriums sagte, es seien bislang etwa 400 Anträge mit einem Gesamtvolumen von etwa 3,5 Millionen Euro bewilligt worden. Auch dieses Geld sei bereits fast vollständig ausgezahlt worden. Auch hier könne sich das Gesamtvolumen noch erhöhen.

Die Finanzmittel für die Agrarbranche und ähnliche Unternehmen sowie für gemeinnützige Organisationen muss das Land nicht alleine aufbringen. Der Freistaat erhält Unterstützung vom Bund. Nach Angaben des Infrastrukturministeriums übernimmt der Bund von den bewilligten etwa 2,75 Millionen Euro für Bauern und ähnliche Unternehmen etwa 1,6 Millionen Euro, das Land etwa 1,1 Millionen Euro. Bei den Gemeinnützigen beläuft sich der Landesanteil auf etwa 1 Millionen Euro, der Bundesanteil auf etwa 2,5 Millionen Euro.