Der Bundestag hat am Freitag das Verbot von Leerverkäufen beschlossen. Bisher wetteten Spekulanten auf fallende Aktienkurse. Sie liehen sich kurzzeitig ein Papier und verkauften es. Fiel der Preis nach Ablauf der Frist, kauften sie ein Papier derselben Art zurück und gaben es dem Verleiher zurück.