Erfurt. Bei der Steuererklärung für das Jahr 2021 stehen die Chancen auf eine Steuerrückerstattung wieder gut. Beim Telefonforum beantworteten Experten Leserfragen zur Steuererklärung.

Derzeit sitzen viele Thüringer über ihrer Steuererklärung. Für das Jahr 2021 gelten einige neue Regeln, etwa für Pendler, pflegende Angehörige und Geringverdiener. Was sich geändert hat und was das bedeutet, erklärten beim Telefonforum Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Ronald Henneberg vom Lohnsteuerhilfeverein Burgenland Thüringen, Ute Luck vom Lohn- und Einkommensteuer-Hilfe-Ring Deutschland und Sebastian Teichmann vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

Seit Mitte 2021 hat mein Mann Pflegegrad 3. Er bekommt Pflegegeld von der gesetzlichen Pflegeversicherung und Leistungen aus einer privaten Pflegezusatzversicherung. Müssen wir diese Leistungen versteuern?

Das Pflegegeld ist steuerfrei und hat nichts in der Steuererklärung zu suchen. Wird zusätzlich zur obligatorischen Pflegeversicherung eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, müssen die Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung ebenfalls nicht versteuert werden.

Seit letztem Jahr arbeite ich im Homeoffice. Einmal pro Woche fahre ich kurz ins Büro, um nach der Post zu schauen, und arbeite dann im Homeoffice weiter. Kann ich neben der Homeoffice- die Entfernungspauschale geltend machen?

Nein. Voraussetzung für die Homeoffice-Pauschale ist, dass Sie an den entsprechenden Tagen ganztägig zu Hause gearbeitet haben. Sie können entweder die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag für maximal 120 Tage im Jahr oder die Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer der einfachen Entfernung zum Betrieb geltend machen. Für Tage, an denen die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde, entfällt zwangsläufig die Homeoffice-Pauschale. Für diese Tage ist die Entfernungspauschale anzusetzen.

Aufwendungen für ein Jahresticket zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können aber in voller Höhe als Werbungskosten und zwar zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale abgesetzt werden.

Sind Beiträge für eine Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen? Wo muss ich diese eintragen?

Ja. Beiträge zur Privat- und Kfz-Haftpflichtversicherung können in der Steuererklärung als Sonderausgaben eingetragen werden. Die Kosten für Haftpflichtversicherungen müssen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 48 eintragen. Zu beachten ist, dass die jährlichen Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro (bei Ehegatten: 3.800 Euro) oft durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft werden und sich daher nicht mehr steuerlich auswirken.

Wir haben uns letztes Jahr getrennt, sind aber noch nicht geschieden. Müssen wir eine Einzelveranlagung durchführen?

Nein. Im Jahr der Trennung liegen die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vor, so dass Sie und Ihr Ehemann vom Splittingtarif profitieren können. Nach dem Jahr muss jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung abgeben.

Ich bin Rentner und habe neben meiner Altersrente einen Minijob. Kann ich meine Fahrtkosten in den Betrieb steuerlich geltend machen?

Das kommt darauf an, wie der Arbeitgeber den Minijob, also die geringfügige Beschäftigung, versteuert. Wird der Arbeitslohn pauschal versteuert, ist der Arbeitgeber Schuldner der Lohnsteuer. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitslohn aus dem Minijob nicht in der Einkommensteuererklärung angeben. Somit besteht für den Arbeitnehmer auch keine Möglichkeit, Werbungskosten wie etwa die Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen. Wird dagegen die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt nach Maßgabe der Lohnsteuerabzugsmerkmale erhoben, hängt die Höhe des Lohnsteuerabzugs von der Steuerklasse ab. In diesem Fall muss eventuell eine Steuererklärung eingereicht werden mit der Folge, dass Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Ich bin Rentner und gebe seit 2017 eine Steuererklärung ab. Jedes Jahr muss ich höhere Steuern zahlen. Hat das seine Richtigkeit?

Ja, weil sich Ihre Rente regelmäßig erhöht, steigt auch die Steuerlast. Der steuerfreie Teil der Rente ist festgeschrieben und bleibt lebenslang gleich. Die jährlichen Rentenerhöhungen sind dagegen in voller Höhe steuerpflichtig. Aufgrund der Rentenanpassungsbeträge erhöht sich dieser Teil Ihrer Rente. Das hat zur Folge, dass sich auch die Steuern jährlich erhöhen können.

Ich erhalte neben meiner Alters- eine Witwenrente. 2021 musste ich erstmals vierteljährlich Vorauszahlungen zur Einkommensteuer an das Finanzamt zahlen. Muss ich trotzdem eine Steuererklärung für das Jahr 2021 abgeben?

Ja. Die Entrichtung der Vorauszahlungen entbindet Sie nicht von der Abgabe einer Steuererklärung. Bei den Vorauszahlungen handelt es sich um Abschläge auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Aufgrund der gesamten Renteneinkünfte hat das Finanzamt anhand der letzten Veranlagung Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2021 festgesetzt, um Ihnen eine Nachzahlung am Ende des Jahres zu ersparen.

Ich habe einen Behinderungsgrad von 30. Ist das richtig, dass ich den Behindertenpauschbetrag geltend machen kann?

Ja. Ab dem Jahr 2021 erhalten Personen bereits mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 den vollen Behindertenpauschbetrag. Bei einem Grad der Behinderung von 30 steht Ihnen ein Pauschbetrag in Höhe von 620 Euro zu.

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