Erfurt. Wie umgehen mit der Corona-Krise? Wir haben Fragen und Antworten zu Krankschreibung, Quarantäne, Kliniken oder Vorbereitungen der Polizei zusammengefasst.

Die Corona-Krise wirft viele Fragen auf. Wer ist wofür zuständig, wo kann man sich mit Fragen hinwenden, wie umgehen mit Symptomen, Schulschließungen oder Arbeitsunfähigkeit. Wichtige Antworten haben wir an dieser Stelle zusammengestellt.

Hinweis: Am späten Freitagabend wurden noch zwei bestätigte Fälle aus Jena gemeldet, die in der Grafik nicht berücksichtigt sind.
Hinweis: Am späten Freitagabend wurden noch zwei bestätigte Fälle aus Jena gemeldet, die in der Grafik nicht berücksichtigt sind. © Mediengruppe Thüringen

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise häufen sich Unmut und Ärger über uneinheitliche Vorgehensweisen. Warum hat niemand wirklich den Hut auf?

Dazu erklärt das Gesundheitsministerium: „Wir haben es mit einer sehr dynamischen Lage zu tun, die verschiedene Regionen unterschiedlich stark trifft. Daher sind auch die Reaktionen der Verantwortlichen unterschiedlich, häufig auch nur zeitversetzt. Entscheidend ist, dass alle Ebenen ihre Verantwortung wahrnehmen und das tun sie.“

Wie ist das Verhältnis von Corona- zu Influenza-Erkrankungen?

Am Freitagnachmittag gab es in Thüringen 30 bestätigte Corona-Fälle. Zum Vergleich: In der zurückliegenden Berichtswoche wurden 1.544 Influenza-Erkrankungen übermittelt, davon 1.130 labordiagnostisch bestätigte und 414 klinisch-epidemiologisch bestätigte Fälle. Seit Beginn der Influenza-Saison wurden 6776 Influenza-Fälle erfasst, 5428 Erkrankungen wurden labordiagnostisch bestätigt. Bei 555 Patienten (acht Prozent) war eine stationäre Behandlung erforderlich. Vier Patienten im Alter von 20, 45, 79 und 86 Jahren verstarben infolge einer Influenza A-Infektion.

In welcher Form finden am Wochenende katholische Gottesdienste statt?

Die Leitung des Bistums Erfurt wies Pfarrer und Verantwortliche an, dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zu Kirchengebäuden und Gemeinderäumen zahlenmäßig wirksam begrenzt wird. Auch solle vor Ort geprüft werden, ob Gottesdienste als Bild- oder Tonübertragungen in nahe gelegene Gemeinderäume möglich sind, um die Gottesdienstbesucherzahlen zu verringern. Ein generelles Verbot von Gottesdiensten ist nicht bekannt. Der Bischof hat aber die Verpflichtung zum Gottesdienst aufgehoben. So werden beispielsweise in der St. Franziskuspfarrei Sömmerda alle Gottesdienste und Veranstaltungen bis auf Weiteres ausgesetzt.

Und bei den Kirchen der EKM?

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) empfiehlt die Absage von größeren Veranstaltungen, Tagungen und Konferenzen, Freizeiten. Konkrete Entscheidungen sollen die Gemeindekirchenräte, Kirchenkreise und Leitungen der Einrichtungen treffen. Als Alternative zum Gottesdienst vor Ort wird auf einen Radio-Gottesdienst am kommenden Sonntag (15. März, 10 Uhr) im Magdeburger Dom mit Landesbischof Friedrich Kramer verwiesen. Der Gottesdienst wird auf MDR-Kultur ausgestrahlt und kann per Live-Stream des MDR-Fernsehens verfolgt werden. In Erfurt und den dazu gehörenden Dörfern werden am 15. März keine öffentlichen evangelische Gottesdienst stattfinden.

Wohin kann man sich wenden, man sich Sorgen über die eigene Gesundheit macht oder medizinische Fragen zu Corona hat?

Für diesen Fall verweist die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen auf die zentrale Rufnummer des Gesundheitsdienstes 116 117. Zudem haben die meisten Gesundheitsämter Hotlines geschaltet. Die Telefonnummern finden Sie auf unseren Internetseiten.

Wann darf eine Krankschreibung erfolgen und wann ist eine Quarantäne erforderlich?

Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus wird Betroffenen häufig empfohlen, zu Hause zu bleiben. Auch Arbeitgeber schicken zunehmend Mitarbeiter nach Hause, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Dazu gibt es klare Regeln: Ist der Patient krank, weil er zum Beispiel stark hustet oder Fieber hat, kann der Arzt eine AU-Bescheinigung ausstellen. Zeigt der Patient hingegen keine Symptome, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. Ansonsten bewegt man sich in einer juristischen Grauzone. Eine AU ist auch dann nicht möglich, wenn der Patient positiv getestet wurde. Für diesen Fall gelten die Quarantäne-Bestimmungen des Infektionsschutzgesetz und die Zuständigkeit des Amtsarztes.

Wann gilt die Lohnfortzahlung?

Jenseits einer verordneten Quarantäne oder einer Krankschreibung gibt es lt. Gesundheitsministerium momentan keine Möglichkeit, mit Lohnfortzahlung der Arbeit fernzubleiben. Angesichts der am Freitag verkündeten Schließung von Kindergärten und Schulen ab Dienstag (und ähnlicher Maßnahmen fast aller Bundesländer) verweist das Gesundheitsministerium auf die „dynamische Entwicklung“ der Corona-Krise, ohne an dieser Stelle konkreter zu werden.

Wann kann eine Krankschreibung per Telefon erfolgen?

Ärzte können vorübergehend Krankenscheine per Telefon ausstellen. Die Regelung gilt für Erkrankungen der oberen Atemwege ohne schwer Symptomatik und ohne den Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus. Ausgestellt werden kann eine telefonische AU für maximal eine Woche, eine telefonische Verlängerung ist möglich, wenn die Erkrankung weiter leicht verläuft.

Was passiert, wenn Menschen unter Quarantäne gestellt werden und gegen diese Auflagen verstoßen?

Das Thüringer Justizministerium verweist dazu auf das Infektionsschutzgesetz. Demnach droht für Verstöße ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro beziehungsweise eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Zuständig für diese Regelungen sei das Gesundheitsministerium.

Darf man während der Corona-Krise noch Blut spenden?

Laut Uniklinik Jena führt die Verunsicherung durch das Corona-Virus auch zum Rückgang bei Blutspenden. Für Krebskranke, Operationen oder nach schweren Unfällen werden aber weiterhin täglich 100 Blutpräparate benötigt. Grundsätzlich gilt: Wer sich gesund und fit fühlt, kann Blut spenden. Jeder Blutspender erhält vor der Spende einen umfangreichen Gesundheits-Check durch einen Spendearzt – zum Schutz des Empfängers und des Spenders. Wer auffällig ist, wird von der Spende ausgeschlossen.

Darf man jetzt noch Patienten in Krankenhäusern besuchen?

Kliniken wie das Universitätskrankenhaus in Jena oder die Klinik Altenburger Land haben Beschränkungen für den Besucherverkehr erlassen. Um die Patienten des Universitätsklinikums Jena zu schützen, wird dort darum gebeten, dass jeder stationäre Patient immer nur von einem Besucher zur selben Zeit besucht wird. Die Klinik Altenburger Land will Besuche nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulassen. Das gilt zum Beispiel für Patienten mit bestimmten psychischen Problemen, sagt Geschäftsführerin Gundula Werner.

Was bedeutet Corona für den Regulären Behandlungs- und Operationsbetrieb in Krankenhäusern?

Bundesgesundheitsminister Spahn hat alle Klinikleitungen in einem Brief aufgefordert, Kapazitäten für die Bekämpfung von Corona freizuhalten. „Bitte verschieben Sie planbare Operationen und Eingriffe jetzt“, heißt es in dem Schreiben. So könnten zusätzliche freie Kapazitäten für die akute Grundversorgung von Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen durch den Coronavirus auf den Intensivstationen entstehen. „Alle Kliniken in Thüringen sind gerade dabei, dies umzusetzen“, sagt Gundula Werner, Vorstandsvorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft.

Ist die Polizei auf besondere Einsätze vorbereitet?

Für Einsätze mit Ansteckungsgefahr gebe es ausreichend Schutzmittel wie beispielsweise Einweganzüge oder Atemschutzmasken. Bei Bedarf könne auch einmal auf eine Geschwindigkeitskontrolle verzichtet werde, um stattdessen genügend Beamte für Einsätze vorzuhalten, sollte es Erkrankungen geben. In solchen Fällen müssten Prioritäten gesetzt werden. Aktuell würden Pandemiepläne angepasst. Bei der Polizei arbeite eine Lage- und Koordinierungsstelle, welche die aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie analysiere. Mit diesen Erkenntnissen werde die Weisungslage bei der Polizei jederzeit den aktuellen Entwicklungen angepasst.

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