Erfurt. Tausende Anträge auf Entschädigung wegen Arbeitsausfall sind noch nicht bearbeitet worden. Bis Ende August gingen über 12.000 Anträge ein - und über so viele wurde bislang erst entschieden.

In Thüringen sind Tausende Anträge auf Verdienstausfall infolge der Corona-Pandemie noch nicht bearbeitet worden. Wie eine Sprecherin des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) MDR Thüringen sagte, seien bis jetzt mehr als 12.000 Anträge eingegangen. Davon sind knapp 9000 Anträge auf Zahlung infolge Verdienstausfalls wegen Quarantäne und etwa 3000 wegen Kinderbetreuung. Entschieden wurde bis jetzt lediglich über etwas mehr als 3100 Anträge. Grund für die lange Bearbeitungsdauer sei zum einen die Personalstärke im Landesverwaltungsamt, zum anderen die zugrundeliegenden Rechtsvorschriften.

Die Gewährung von Entschädigungsleistungen habe in den vergangenen Jahren aufgrund der wenigen Fälle nur ein „Schattendasein“ gefristet, sagte die Sprecherin des TLVwA. Mit der Corona-Pandemie seien die Landesverwaltungen bundesweit von zusätzlichen Entschädigungsleistungen „kalt erwischt“ worden. Weder personell noch organisatorisch sei man auf diesen Ansturm vorbereitet gewesen. So gingen etwa im Juni innerhalb von zwei Wochen bis zu 6000 Anträge auf Entschädigungszahlungen ein. Mittlerweile liege die Anzahl bei durchschnittlich 500 Anträgen - Tendenz steigend aufgrund von Reiserückkehrern, die ebenfalls Verdienstausfall geltend machen.

Arbeitgeberverband kritisiert hohen bürokratischen Aufwand

Im vergangenem halben Jahr sei deshalb das zuständige Personal im TLVwA um 400 Prozent auf jetzt 47 Mitarbeiter aufgestockt worden. Dennoch würden die sich mehrfach geänderten Rechtsvorschriften sowohl auf Bundes- als auch auf Kreisebene dafür sorgen, dass nahezu jeder Antrag ein Einzelfall ist, der geprüft werden muss. Bisher wurden in Thüringen etwa zwei Millionen Euro Entschädigung an Arbeitgeber gezahlt, deren Angestellte infolge von Quarantäne oder Kinderbetreuung nicht ihrer Arbeit nachgehen konnten.

Der Arbeitgeberverband in Thüringen kritisiert den hohen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen. Es sei zu befürchten, dass die Antragsstellung zukünftig noch komplizierter wird, da in Thüringen nun das regionale Corona-Pandemiegeschehen greife. Damit könnten Arbeitnehmer beispielsweise von der Schließung von Kindergärten und Schulen unterschiedlich betroffen sein.

Den Antrag auf Entschädigung nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes können Arbeitgeber und Selbstständige seit dem 30. März 2020 für betroffene Mitarbeiter stellen.

Das könnte Sie auch interessieren: