Wird bei PCR-Tests die DNA ermittelt und sind die Daten für den Aufbau einer DNA-Datenbank aller Bürger nutzbar? Das erklärt das Bundesgesundheitsministerium.
Im Zuge der Corona-Pandemie ergeben sich viele Fragen, die wir mit Hilfe von Experten beantworten wollen.
Was passiert eigentlich mit den Daten der vielen PCR-Test’s? Teilweise waren das ja über zwei Millionen pro Woche. Eine DNA-Datenbank aller Bürger wäre so in kürzester Zeit erstellbar, was für die Strafnachverfolgung für BKA und Innenministerium bis jetzt unvorstellbar war. Auch Pharmaindustrie und Wirtschaft wären daran hoch erfreut. Was also passiert mit den Daten des Gesundheitsamtes und der privaten Labore?
Doris Berve-Schucht aus dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin erklärt dazu: In Probematerial, das für eine PCR-Untersuchung auf das Sars-CoV-2-Virus eingesandt wird, wird im Labor nach der genetischen Information des Sars-CoV-2-Virus gesucht. Es findet keine Sequenzierung menschlicher DNA in der Probe statt. Die Daten aus den PCR-Tests sind daher für eine Nutzung in einer humanen DNA-Datenbank nicht geeignet.
Die fachärztlichen Labore unterliegen wie alle Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Testverordnung einer Aufbewahrungsfrist, die in § 7 Absatz 5 der Testverordnung inhaltlich geregelt ist und bis zum 31.12.2024 gültig ist. Darüber hinaus gelten Aufbewahrungsfristen für Rohdaten entsprechend der Abrechnungsregelungen der kassenärztlichen Vereinigungen für die Daten aus der Krankenbehandlung.
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