Erfurt. Beschäftigte, die eine Quarantäne durch eine Impfung hätten vermeiden können, hatten bislang keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung. Das soll sich nun ändern.

Wer sich ungeimpft mit Corona infiziert und in Quarantäne muss, kann in Thüringen ab sofort wieder mit Entschädigungszahlungen rechnen. Ungeimpfte Kontaktpersonen sollen jedoch weiterhin keine Entschädigung für einen Verdienstausfall bei Quarantäne bekommen, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Dienstag mit. Vorangegangen war eine Einigung der Länder zu dem Thema.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich Ende September darauf geeinigt, dass Menschen, die sich gegen Corona impfen lassen können, dies aber nicht tun, bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne keine Entschädigung mehr bekommen sollen. In dem Schreiben des Thüringer Ministeriums vom Montag hieß es nun, die Sachlage habe sich auch mit dem Auftreten der Omikron-Variante seither "grundlegend geändert".

Die empfohlenen Impfungen gegen das Coronavirus seien nicht geeignet, Infektionen mit so hoher Wahrscheinlichkeit zu verhindern, dass jemand durch eine Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung nach drei Monaten eine Absonderung hätte vermeiden können, hieß es. Das sei der Grund, weswegen der beschlossene Wegfall der Entschädigungszahlungen auch bei Ungeimpften nicht mehr anzuwenden sei, wenn sie wegen einer Infektion in Quarantäne müssen.

Anders verhalte es sich bei Ungeimpften, die in Quarantäne müssen, weil sie als Kontaktpersonen gelten, sich aber nicht selbst infiziert haben: In diesem Fall müssten sich Geimpfte nicht in Quarantäne begeben, Ungeimpfte schon. Die Absonderung hätte also durch eine Impfung vermieden werden können, hieß es.

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