Erfurt. Ist das noch eine normale Impfreaktion oder schon ein dauerhafter Impfschaden? In Thüringen müssen die Behörden das in Dutzenden Verdachtsfällen nach Covid-19-Impfungen klären.

In Thüringen sind nach Angaben des Landesverwaltungsamtes bislang zwölf Impfschäden nach Corona-Impfungen offiziell anerkannt worden. Darunter sind auch zwei Todesfälle, wie eine Behördensprecherin auf Anfrage mitteilte. Seit dem Start der Impfkampagne vor zwei Jahren wurden in Thüringen laut Robert Koch-Institut rund 4,28 Millionen Spritzen gegen Covid-19 verabreicht. Bis Anfang Dezember gingen beim Landesverwaltungsamt 236 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens ein. 36 der bislang entschiedenen Anträge endeten mit einer Ablehnung, in 24 Fällen laufen Widersprüche von Betroffenen.

Ein Impfschaden wird laut RKI als «die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung» definiert. Die Schädigung muss mindestens sechs Monate andauern. Wer einen Impfschaden geltend machen will, muss in Thüringen dafür einen Antrag beim Landesverwaltungsamt einreichen. Dieses fordert die medizinischen Unterlagen bei den behandelnden Ärzten an und prüft, ob die Impfung tatsächlich die Ursache ist.

Um Todesfälle ging es in Thüringen bislang in insgesamt sechs Anträgen. Einer sei abgelehnt worden, in drei Fällen dauere die Bearbeitung noch an, so die Behördensprecherin. Zum Vergleich: In Thüringen sind seit Pandemiebeginn mehr als 8000 Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert hatten, gestorben.

Deutschlandweit wurden nach dem aktuellen Bericht des für Impfstoffsicherheit zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 27. Dezember 2020 bis zum 31. Oktober 2022 knapp 0,3 Verdachtsfälle auf schwerwiegende Reaktionen pro 1000 verimpften Dosen gemeldet. Das entspricht insgesamt rund 50.000 Einzelmeldungen. Wird ein Impfschaden behördlich anerkannt, haben die Betroffenen Anspruch auf eine monatliche Grundrente. Deren Höhe hängt davon ab, wie schwer der gesundheitliche Schaden ist. Witwen und Witwer von nachweislich an einem Impfschaden Gestorbenen sowie deren Halb- und Vollwaisen haben ebenfalls Anspruch auf eine Grundrente.